Inhaltsverzeichnis
- Warum diese Missverständnisse gefährlich werden können
- Missverständnis 1: Dubai ist komplett steuerfrei
- Missverständnis 2: Freezone bedeutet automatisch 0% Corporate Tax
- Missverständnis 3: In Dubai gibt es keine Buchhaltungspflichten
- Missverständnis 4: Economic Substance betrifft nur Großkonzerne
- Missverständnis 5: VAT existiert in den VAE nicht
- Missverständnis 6: Deutsche Behörden erfahren nichts von Dubai-Strukturen
- Missverständnis 7: Jede Geschäftstätigkeit qualifiziert für Freezone-Vorteile
- Missverständnis 8: Corporate Tax wurde auf unbestimmte Zeit verschoben
- Missverständnis 9: Der Umzug nach Dubai beendet automatisch die deutsche Steuerpflicht
- Missverständnis 10: Alle Einkünfte sind in Dubai grundsätzlich steuerfrei
- Wie Sie diese Missverständnisse von Anfang an vermeiden
- Fazit: Realistische Erwartungen für Ihren Dubai-Umzug
- Häufig gestellte Fragen
Warum diese Missverständnisse gefährlich werden können
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich in den letzten Jahren zu einem der attraktivsten Standorte für internationale Unternehmer entwickelt. Doch gerade der Erfolg Dubais als Wirtschaftsstandort hat eine Flut von Halbwahrheiten und gefährlichen Vereinfachungen hervorgebracht.
Diese Missverständnisse kosten Unternehmer nicht nur Geld – sie können zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Von ungeplanten Steuernachzahlungen bis hin zu Compliance-Verstößen, die das gesamte Business-Setup gefährden.
Als jemand, der täglich mit Unternehmern arbeitet, die nach Dubai expandieren möchten, erlebe ich diese Verwirrung regelmäßig. Deshalb räume ich heute mit den zehn hartnäckigsten Mythen auf – faktenbasiert und praxisnah.
Das neue Dubai: Zwischen Wachstum und Regulierung
Dubai hat sich seit 2018 grundlegend gewandelt. Die Einführung der Corporate Tax zum 1. Juni 2023 markiert dabei nur einen Meilenstein einer umfassenden Modernisierung des Steuersystems.
Gleichzeitig bleiben die VAE für die richtige Struktur weiterhin hochattraktiv. Der Schlüssel liegt in korrekten Informationen und professioneller Umsetzung.
Warum korrekte Informationen geschäftskritisch sind
Falsche Annahmen über das Dubai-Steuersystem führen zu strukturellen Fehlern, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Die Kosten einer Nachstrukturierung übersteigen oft die Ersparnis mehrerer Jahre.
Deshalb ist es entscheidend, von Anfang an auf verlässliche, aktuelle Informationen zu setzen.
Missverständnis 1: Dubai ist komplett steuerfrei
Das wohl verbreitetste Missverständnis über Dubai ist die Annahme einer kompletten Steuerfreiheit. Diese Vereinfachung führt regelmäßig zu kostspieligen Fehlplanungen.
Die Realität: Ein differenziertes Steuersystem
Seit dem 1. Juni 2023 unterliegen UAE-ansässige Unternehmen der Corporate Tax von 9% auf Gewinne über 375.000 AED (ca. 102.000 EUR). Kleinere Unternehmen zahlen tatsächlich 0%, aber nur bis zu dieser Schwelle.
Darüber hinaus existiert seit 2018 eine Mehrwertsteuer (VAT) von 5% auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Viele Geschäftsmodelle sind also nicht mehr automatisch steuerfrei.
Qualifying Income: Der Schlüssel zur Steueroptimierung
Freezone-Unternehmen können weiterhin 0% Corporate Tax auf sogenanntes Qualifying Income erzielen. Dazu gehören:
- Einkünfte aus Qualifying Free Zone Activities
- Dividenden von anderen Qualifying Free Zone Persons
- Kapitalgewinne aus Qualifying Assets
- Zinserträge und IP-Lizenzgebühren unter bestimmten Bedingungen
Entscheidend ist: Nur Aktivitäten, die explizit als Qualifying eingestuft werden, profitieren von der 0%-Besteuerung.
Persönliche Einkommensteuer: Weiterhin bei 0%
Hier bleibt Dubai tatsächlich attraktiv: Es gibt keine persönliche Einkommensteuer auf Gehälter, Dividenden oder Kapitalgewinne für Privatpersonen.
Allerdings müssen deutsche Unternehmer weiterhin die deutschen Steuergesetze beachten – der Umzug allein beendet nicht automatisch die deutsche Steuerpflicht.
Missverständnis 2: Freezone bedeutet automatisch 0% Corporate Tax
Viele Unternehmer glauben, die Gründung einer Freezone-Gesellschaft garantiere automatisch Steuerfreiheit. Diese Annahme kann teuer werden.
Qualifying Free Zone Person: Mehr als nur ein Freezone-Setup
Um als Qualifying Free Zone Person zu gelten und 0% Corporate Tax zu zahlen, müssen Sie mehrere strenge Kriterien erfüllen:
Kriterium | Anforderung | Praktische Bedeutung |
---|---|---|
Adequate substance | Büro, Angestellte, wirtschaftliche Aktivität | Reine Briefkastenfirmen funktionieren nicht |
Core income-generating activities | Hauptgeschäft muss in der Freezone stattfinden | Remote-Teams außerhalb UAE problematisch |
Qualifying activities only | Nur lizenzierte Freezone-Aktivitäten | Jede Tätigkeit außerhalb der Lizenz schädlich |
No mainland UAE activities | Keine Geschäfte auf dem UAE-Festland | Lokale Kunden nur über Distributor |
Economic Substance Requirements: Der Praxis-Test
Die Adequate Substance ist dabei besonders kritisch. Die UAE-Behörden prüfen zunehmend genau:
- Physische Präsenz: Echtes Büro mit mindestens einem Vollzeit-Mitarbeiter vor Ort
- Managementaktivitäten: Wesentliche Geschäftsentscheidungen müssen in Dubai getroffen werden
- Core Income-Generating Activities: Die Hauptwertschöpfung muss in der Freezone stattfinden
Ein SaaS-Gründer beispielsweise kann nicht einfach sein deutsches Entwicklerteam behalten und nur eine Dubai-Holding gründen – die Software-Entwicklung als Kern-Aktivität muss verlagert werden.
Häufige Fallstricke bei Freezone-Strukturen
Besonders Performance-Marketing-Agenturen und Online-Coaches übersehen oft kritische Details:
- Service-Erbringung außerhalb der UAE: Wenn das Team weiterhin remote aus Deutschland arbeitet, gefährdet das den Qualifying-Status
- Nicht-lizenzierte Aktivitäten: Viele erweitern ihr Geschäftsmodell, ohne die Freezone-Lizenz entsprechend anzupassen
- Mainland-Geschäfte: Direkte Verträge mit UAE-Kunden können den Freezone-Status vollständig zunichte machen
Die Konsequenz: Das gesamte Einkommen wird mit 9% Corporate Tax belastet, rückwirkend ab Entstehung der Steuerpflicht.
Missverständnis 3: In Dubai gibt es keine Buchhaltungspflichten
Die Vorstellung, Dubai-Unternehmen könnten ohne ordentliche Buchführung operieren, gehört zu den gefährlichsten Mythen überhaupt.
Umfassende Accounting-Standards seit 2018
Seit der VAT-Einführung 2018 gelten in den VAE strenge Buchhaltungsstandards. Mit der Corporate Tax 2023 wurden diese nochmals verschärft.
Alle UAE-Unternehmen müssen ihre Bücher nach International Financial Reporting Standards (IFRS) oder UAE Financial Reporting Standards führen – nicht nach deutschen HGB-Regeln.
Spezifische Anforderungen für Freezone-Unternehmen
Freezone-Gesellschaften unterliegen zusätzlichen Dokumentationspflichten:
Bereich | Anforderung | Aufbewahrungsdauer |
---|---|---|
Financial Statements | Jahresabschluss nach IFRS | Mindestens 5 Jahre |
Supporting Documents | Alle Belege und Verträge | Mindestens 5 Jahre |
Transfer Pricing Documentation | Bei konzerninternen Geschäften | Mindestens 5 Jahre |
Economic Substance Reports | Jährlich bei relevanten Aktivitäten | Mindestens 6 Jahre |
VAT-Registrierung und monatliche Meldungen
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 375.000 AED müssen sich für VAT registrieren lassen. Das bedeutet:
- Monatliche VAT-Erklärungen (bis zum 28. des Folgemonats)
- Detaillierte Aufzeichnung aller Ein- und Verkäufe
- Korrekte VAT-Behandlung verschiedener Geschäftstransaktionen
- Separate Konten für VAT-Zahlungen und -Erstattungen
Verstöße werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet – von 1.000 AED für verspätete Anmeldungen bis zu 50.000 AED für schwerwiegende Compliance-Verstöße.
Corporate Tax Compliance: Neue Herausforderungen
Seit Juni 2023 kommen weitere Verpflichtungen hinzu:
- Registrierung bei der Federal Tax Authority: Alle Unternehmen müssen sich registrieren, auch bei 0% Tax
- Jährliche Corporate Tax Returns: Detaillierte Steuererklärung mit Nachweis des Qualifying-Status
- Transfer Pricing Documentation: Bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit verbundenen Unternehmen
- Country-by-Country Reporting: Für Konzerne mit Jahresumsatz über 3,15 Milliarden AED
Die Dokumentationsanforderungen sind deutlich umfangreicher als bei einer deutschen GmbH – nicht weniger.
Praktische Kosten der Compliance
Eine ordnungsgemäße Buchführung in Dubai kostet zwischen 2.000 und 8.000 EUR jährlich, je nach Geschäftskomplexität. Dazu kommen Audit-Kosten für größere Unternehmen.
Diese Investition ist jedoch unumgänglich – die Alternative sind erhebliche Strafen und im schlimmsten Fall der Verlust der Geschäftslizenz.
Missverständnis 4: Economic Substance betrifft nur Großkonzerne
Viele kleinere Unternehmer unterschätzen die Economic Substance Requirements (ESR) als Großkonzern-Problem. Diese Fehleinschätzung kann die gesamte Dubai-Struktur gefährden.
Economic Substance Requirements: Für wen sie gelten
Die ESR betreffen alle UAE-Unternehmen, die eine oder mehrere der folgenden Relevant Activities ausüben:
- Banking Business: Auch kleine FinTech-Startups und Payment-Dienstleister
- Insurance Business: Einschließlich InsurTech und Broker
- Investment Fund Management: Auch bei kleineren verwalteten Vermögen
- Lease-Finance Business: Equipment-Leasing jeder Größenordnung
- Headquarters Business: Koordination von Gruppentätigkeiten
- Shipping Business: Auch Yacht-Charter und kleinere Reedereien
- Holding Company Business: Bereits bei wenigen Beteiligungen
- Intellectual Property Business: Entwicklung, Verwaltung oder Lizenzierung von IP
- Distribution and Service Centre Business: Auch kleine Distributionsmodelle
Entscheidend: Bereits eine SaaS-Plattform kann als IP Business eingestuft werden, eine Holding mit zwei Beteiligungen fällt unter Holding Company Business.
Die drei Stufen der Economic Substance
Je nach Aktivität gelten unterschiedliche Anforderungen:
Substance-Level | Aktivitäten | Anforderungen |
---|---|---|
Reduced Substance | Pure Holding, IP-Holding ohne Entwicklung | UAE-Residenz, angemessene Ausgaben |
Standard Substance | Headquarters, Distribution Center | + Management vor Ort, Core Activities in UAE |
Full Substance | Banking, Insurance, IP-Entwicklung | + Qualified Staff, physische Assets, Regulatory Compliance |
Praktische Umsetzung für kleinere Unternehmen
Ein E-Commerce-Unternehmer mit eigener Brand (IP Business) muss beispielsweise nachweisen:
- Adequate number of qualified employees: Mindestens eine Vollzeitkraft in Dubai mit relevanter Qualifikation
- Adequate operating expenditure: Nachweisbare Geschäftsausgaben in den UAE (Büro, Gehälter, Marketing)
- Core Income-Generating Activities: Wesentliche IP-Verwertung muss in Dubai stattfinden
- Physical presence: Echtes Büro, nicht nur eine Postadresse
Für eine typische Amazon-FBA-Brand bedeutet das: Der Brand-Manager und wesentliche Marketing-Entscheidungen müssen nach Dubai verlagert werden.
Economic Substance Reporting: Jährliche Nachweispflicht
Bis zum 30. Juni jeden Jahres müssen betroffene Unternehmen einen detaillierten Economic Substance Report einreichen. Dieser umfasst:
- Vollständige Auflistung aller Relevant Activities
- Nachweis der Erfüllung aller Substance-Anforderungen
- Finanzielle Details zu den UAE-Aktivitäten
- Informationen zu Angestellten und deren Qualifikationen
- Details zu physischen Assets und Geschäftsräumen
Falsche oder unvollständige Angaben führen zu Geldstrafen von bis zu 300.000 AED und können den Verlust der Geschäftslizenz zur Folge haben.
Strategien für Compliance bei kleineren Unternehmen
Kleinere Unternehmer können Economic Substance kosteneffizient erfüllen durch:
- Shared Services: Geteilte Büroräume und administrative Dienstleistungen
- Outsourcing-Modelle: UAE-ansässige Service-Provider für Core Activities
- Stufenweise Migration: Schrittweise Verlagerung von Geschäftsfunktionen
- Joint Ventures: Partnerschaften mit lokalen Unternehmen
Die Investition in ordnungsgemäße Economic Substance beträgt typischerweise 15.000-40.000 EUR jährlich – deutlich weniger als die möglichen Strafen und Steuernachzahlungen bei Non-Compliance.
Missverständnis 5: VAT existiert in den VAE nicht
Die Einführung der Value Added Tax (VAT) in den VAE am 1. Januar 2018 hat viele Unternehmer überrascht. Noch heute unterschätzen einige die Auswirkungen dieser 5%-Steuer.
VAT-System der VAE: Umfassender als gedacht
Die UAE-VAT orientiert sich am internationalen Standard und erfasst die meisten Geschäftstransaktionen:
Kategorie | VAT-Satz | Beispiele |
---|---|---|
Standard Supply | 5% | Software, Beratung, Marketing-Services |
Zero-rated Supply | 0% | Exporte, internationale Transport, bestimmte Medikamente |
Exempt Supply | Befreit | Finanzdienstleistungen, Bildung, Gesundheitswesen |
Out of scope | Nicht erfasst | Gehälter, Dividenden, Spenden |
Registrierungspflicht: Früher als erwartet
Die VAT-Registrierung wird bereits bei 375.000 AED Jahresumsatz (ca. 102.000 EUR) verpflichtend. Für viele Online-Businesses ist diese Schwelle schnell erreicht.
Freiwillige Registrierung ist bereits ab 187.500 AED möglich und oft vorteilhaft – besonders wenn Sie B2B-Services anbieten und Vorsteuer geltend machen können.
Praktische Auswirkungen für verschiedene Geschäftsmodelle
SaaS-Unternehmen: Software-Lizenzen an UAE-Kunden sind voll VAT-pflichtig (5%). Der Service an internationale Kunden ist häufig zero-rated (0%).
Performance Marketing Agenturen: Marketing-Services sind grundsätzlich VAT-pflichtig. Bei internationalen Kunden kann unter bestimmten Umständen eine Befreiung greifen.
E-Commerce (B2C): Verkäufe an UAE-Endkunden unterliegen der VAT. Cross-border-Verkäufe sind meist zero-rated.
Beratung und Coaching: Persönliche Dienstleistungen sind VAT-pflichtig, außer sie erfolgen vollständig außerhalb der VAE.
VAT-Compliance: Monatliche Herausforderung
VAT-registrierte Unternehmen müssen monatlich bis zum 28. des Folgemonats ihre VAT-Return einreichen. Das erfordert:
- Detaillierte Aufzeichnung aller umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen
- Korrekte Zuordnung zu VAT-Kategorien
- Separate Buchführung für input VAT (Vorsteuer) und output VAT (Umsatzsteuer)
- Elektronische Einreichung über das FTA-Portal
Besonders komplex wird es bei gemischten Geschäftsmodellen – wenn Sie sowohl VAT-pflichtige UAE-Geschäfte als auch steuerfreie internationale Services anbieten.
Häufige VAT-Fallstricke
- Place of Supply Regeln: Wo gilt die VAT? Bei digitalen Services oft verwirrend
- Reverse Charge Mechanismus: Bei B2B-Importen muss der Empfänger die VAT abführen
- Tax Invoicing: Spezielle Anforderungen an UAE-Rechnungen
- Time of Supply: Wann entsteht die VAT-Schuld? Nicht immer bei Zahlung
Strategische VAT-Planung
Clevere Unternehmer nutzen das VAT-System strategisch:
- Struktur-Optimierung: Services über internationale Tochtergesellschaften abwickeln
- Timing-Strategien: Große Investitionen vor VAT-Registrierung tätigen
- Input VAT Recovery: Geschäftsausgaben optimal strukturieren für Vorsteuer-Abzug
- Freezone Warehouse: Lagerung ohne sofortige VAT-Belastung
Die VAT ist komplex, aber bei professioneller Handhabung kein Geschäftshemmnis. Die meisten Unternehmer gewöhnen sich schnell an die monatlichen Prozesse.
Missverständnis 6: Deutsche Behörden erfahren nichts von Dubai-Strukturen
Der Glaube an eine Informations-Isolation zwischen Deutschland und den VAE gehört zu den gefährlichsten Fehleinschätzungen überhaupt. Die Realität ist eine fast lückenlose Transparenz.
Automatischer Informationsaustausch: Common Reporting Standard (CRS)
Die VAE sind seit 2018 vollständiges CRS-Mitglied und tauschen automatisch Finanzdaten mit über 100 Ländern aus – einschließlich Deutschland.
Jährlich übermitteln UAE-Banken und Finanzinstitute folgende Informationen an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern:
Datentyp | Details | Meldeschwelle |
---|---|---|
Kontostände | Alle Bankkonten deutscher Steuerresidenten | Keine Mindestgrenze |
Zinserträge | Sämtliche Zinsen und ähnliche Erträge | Keine Mindestgrenze |
Dividenden | Alle Ausschüttungen von UAE-Gesellschaften | Keine Mindestgrenze |
Verkaufserlöse | Erlöse aus Wertpapier- und Immobilienverkäufen | Keine Mindestgrenze |
Beneficial Ownership Register: Durchblick durch Unternehmensstrukturen
Seit 2020 müssen alle UAE-Gesellschaften ihre wirtschaftlichen Eigentümer in einem zentralen Register erfassen. Diese Daten sind deutschen Behörden auf Anfrage zugänglich.
Das bedeutet: Auch komplexe Holding-Strukturen mit mehreren Ebenen sind für deutsche Finanzämter nachvollziehbar.
Doppelbesteuerungsabkommen: Mehr Transparenz als Schutz
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE erleichtert nicht nur Steuererstattungen – es ermöglicht auch umfassenden Informationsaustausch.
Deutsche Finanzämter können detaillierte Auskünfte anfordern über:
- Unternehmensbeteiligungen und -strukturen
- Geschäftstätigkeiten und Einkünfte
- Vermögenswerte und deren Herkunft
- Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen
Diese Auskünfte sind innerhalb von 90 Tagen zu erteilen – oft schneller als deutsche Unternehmer mit einer Betriebsprüfung rechnen.
FATCA und US-Connections
Für Unternehmer mit US-Bezug (Green Card, US-Staatsbürgerschaft, US-Investments) gilt zusätzlich FATCA. UAE-Banken melden automatisch an die US-Steuerbehörden, die diese Daten mit Deutschland teilen können.
Praktische Konsequenzen für deutsche Unternehmer
Die Transparenz hat konkrete Auswirkungen auf Ihre deutsche Steuerpflicht:
- Wegzugsteuer (§ 6 AStG): Bei Wegzug mit wesentlicher Beteiligung (> 1%) fällt die Wegzugsteuer an
- Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG): Passive Einkünfte der UAE-Gesellschaft können in Deutschland steuerpflichtig werden
- Anzeigepflichten (§ 138 AO): Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Gesellschaften sind meldepflichtig
- Kontrollierte ausländische Gesellschaft: Bei Beherrschung können Gewinne zugerechnet werden
Compliance-Strategien für deutschen Steuerausgang
Professionelle Dubai-Strukturen berücksichtigen die deutsche Rechtslage von Anfang an:
- Saubere Wegzugsdokumentation: Nachweis der tatsächlichen Wohnsitzverlagerung
- Substance-Aufbau: Echte Geschäftstätigkeit in Dubai, nicht nur Briefkasten
- Anzeigepflichten erfüllen: Alle deutschen Meldepflichten korrekt abwickeln
- Steuerberatung koordinieren: Deutsche und UAE-Berater müssen zusammenarbeiten
Der Schlüssel ist Transparenz von Anfang an – verstecken funktioniert nicht, aber ordnungsgemäße Strukturierung sehr wohl.
Zeitfaktor: Wann erfährt Deutschland von Ihrer Dubai-Struktur?
CRS-Meldungen erfolgen jährlich bis zum 30. September für das Vorjahr. Deutsche Finanzämter erhalten also spätestens 21 Monate nach Kontoeröffnung die ersten Informationen.
In der Praxis oft früher durch andere Kanäle: Visa-Anträge, Versicherungswechsel oder geschäftliche Transaktionen hinterlassen Spuren.
Missverständnis 7: Jede Geschäftstätigkeit qualifiziert für Freezone-Vorteile
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass sie ihr bestehendes Geschäftsmodell einfach in eine Freezone transferieren können. Diese Annahme führt regelmäßig zu teuren Compliance-Problemen.
Qualifizierende Aktivitäten: Eng definierte Liste
Jede Freezone hat eine spezifische Liste von erlaubten Geschäftsaktivitäten. Nur diese Licensed Activities qualifizieren für die steuerlichen Vorteile.
Typische Aktivitäten in den wichtigsten Business-Freezones:
Freezone | Schwerpunkt | Typische Activities |
---|---|---|
DIFC | Finanzdienstleistungen | Banking, Investment Management, FinTech |
DMCC | Handel und Services | Trading, Consulting, E-Commerce |
Dubai South | Logistik und Aerospace | Logistics, Aviation, Engineering |
ADGM | Finanzdienstleistungen | Asset Management, Insurance, Capital Markets |
Beispiel: Performance Marketing Agentur
Eine typische Performance Marketing Agentur bietet verschiedene Services an:
- Qualifizierend: Management Consultancy Services (erlaubt in DMCC)
- Qualifizierend: Digital Marketing Services (erlaubt in DMCC)
- Problematisch: Software Development (erfordert separate Lizenz)
- Nicht qualifizierend: Training and Education (andere Freezone erforderlich)
Bietet die Agentur auch Trainings an, kann das den gesamten Qualifying-Status gefährden.
Die Single Activity Regel
Besonders kritisch: Viele Unternehmer übersehen, dass sie ihre gesamten Aktivitäten innerhalb der lizenzierten Bereiche halten müssen.
Ein SaaS-Gründer mit DMCC-Lizenz für Information Technology Services darf nicht nebenbei:
- Physische Produkte verkaufen (Trading-Lizenz erforderlich)
- Schulungen anbieten (Education-Aktivität)
- Beratung außerhalb IT-Bereich verkaufen
- Affiliate Marketing betreiben (oft separate Lizenz nötig)
Jede Aktivität außerhalb der Lizenz kann zur Einstufung als Non-Qualifying Income führen.
Core Income-Generating Activities: Der Substanz-Test
Selbst bei korrekter Lizenzierung müssen die Hauptwertschöpfungsaktivitäten tatsächlich in der Freezone stattfinden:
Geschäftsmodell | Core Activity | UAE-Anforderung |
---|---|---|
SaaS Platform | Software-Entwicklung | Entwicklerteam in Dubai oder ausgelagert an UAE-Firma |
E-Commerce Brand | Brand Management, Marketing | Marketing-Entscheidungen und Brand-Strategie in Dubai |
Performance Marketing | Campaign Management | Account Management und Strategie-Entwicklung in Dubai |
Online Coaching | Content-Erstellung, Kundenbetreuung | Coaching-Services müssen von Dubai aus erbracht werden |
Häufige Strukturierungsfehler
Fehler 1: Zu breite Lizenzierung
Viele wählen bewusst eine breite Aktivitätenliste für alle Fälle. Das führt oft zu höheren Gebühren und Compliance-Komplexität ohne Nutzen.
Fehler 2: Aktivitäten-Erweiterung ohne Lizenz-Update
Das Geschäft entwickelt sich, aber die Lizenz wird nicht angepasst. Neue Revenue-Streams können rückwirkend als non-qualifying eingestuft werden.
Fehler 3: Mainland-Aktivitäten übersehen
Direktverträge mit UAE-Kunden erfordern oft eine Mainland-Präsenz und können den Freezone-Status kompromittieren.
Best Practices für Activity Compliance
- Jährliche Lizenz-Review: Prüfung aller tatsächlichen Geschäftsaktivitäten
- Revenue-Stream-Mapping: Jede Einnahmequelle einer lizenzierten Aktivität zuordnen
- Documentation: Nachweis, dass Core Activities tatsächlich in Dubai stattfinden
- Professional Guidance: Regelmäßige Beratung bei Geschäftserweiterungen
Die Lizenz-Compliance ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wer das übersieht, riskiert erhebliche Steuernachzahlungen und Compliance-Probleme.
Missverständnis 8: Corporate Tax wurde auf unbestimmte Zeit verschoben
Trotz mehrfacher Verschiebungen in der Vergangenheit ist die UAE Corporate Tax seit dem 1. Juni 2023 Realität. Dennoch glauben manche Unternehmer an weitere Aufschübe.
Corporate Tax 2023: Endgültige Implementierung
Die UAE Corporate Tax ist seit dem 1. Juni 2023 vollständig in Kraft. Es gibt keine weiteren Verschiebungen oder Übergangsregelungen für neue Unternehmen.
Bestehende Unternehmen waren bereits ab dem 1. Juni 2023 steuerpflichtig, auch wenn die erste Steuererklärung erst für das Geschäftsjahr 2024 fällig wird.
Das aktuelle Corporate Tax System im Detail
Die Corporate Tax in den VAE folgt einem gestaffelten System:
Gewinnspanne | Steuersatz | Jährliche Steuer (bei maximaler Spanne) |
---|---|---|
0 – 375.000 AED | 0% | 0 AED |
375.001+ AED | 9% | Unbegrenzt (9% auf Überschuss) |
Multinationale Konzerne* | 15% | 15% auf Gesamtgewinn |
*Konzerne mit weltweitem Umsatz über 750 Millionen EUR unterliegen der OECD Mindeststeuer von 15%.
Übergangsregelungen: Was gilt für bestehende Strukturen
Unternehmen, die vor dem 1. Juni 2023 gegründet wurden, konnten von einer Übergangsregelung profitieren:
- Geschäftsjahr-Anpassung: Möglichkeit zur Anpassung des Geschäftsjahres für optimale Steuerplanung
- First Return: Die erste Corporate Tax Return ist erst für Geschäftsjahre fällig, die nach dem 1. Juni 2023 beginnen
- Registration Grace Period: Nachträgliche Registrierung ohne Penalties bis 31. Dezember 2023
Diese Übergangsregelungen sind jedoch ausgelaufen – neue Unternehmen unterliegen sofort den vollen Bestimmungen.
Qualifying Free Zone Persons: Der Weg zu 0% Corporate Tax
Freezone-Unternehmen können weiterhin 0% Corporate Tax auf Qualifying Income erzielen, müssen aber strenge Voraussetzungen erfüllen:
- Qualifying Activities: Nur lizenzierte Freezone-Aktivitäten
- No Mainland Business: Keine direkten Geschäfte mit UAE-Festland-Kunden
- Adequate Substance: Echte wirtschaftliche Substanz in der Freezone
- Proper Documentation: Lückenlose Dokumentation aller Compliance-Anforderungen
Non-Qualifying Income wird automatisch mit 9% besteuert – auch bei Freezone-Unternehmen.
Praktische Auswirkungen für verschiedene Geschäftsmodelle
Reine Holding-Strukturen: Dividenden und Kapitalgewinne bleiben oft steuerfrei, aber operative Einkünfte werden besteuert.
Service-Unternehmen: B2B-Services an internationale Kunden bleiben meist qualifying, lokale UAE-Services werden problematisch.
E-Commerce: Online-Verkäufe an internationale Kunden oft qualifying, aber Fulfillment-Services in UAE können problematisch werden.
IP-Lizenzierung: Passive IP-Erträge oft qualifying, aber aktive IP-Entwicklung erfordert Substance-Nachweis.
Compliance und Reporting ab 2024
Alle UAE-Unternehmen müssen sich für Corporate Tax registrieren und jährlich eine Steuererklärung einreichen:
Pflicht | Frist | Konsequenzen bei Versäumnis |
---|---|---|
Corporate Tax Registration | Innerhalb 3 Monaten nach Entstehung der Steuerpflicht | Geldstrafen ab 10.000 AED |
Annual Tax Return | 9 Monate nach Geschäftsjahresende | Geldstrafen ab 5.000 AED |
Tax Payment | 9 Monate nach Geschäftsjahresende | Zinsen und zusätzliche Strafen |
Strategische Steuerplanung unter Corporate Tax
Die Corporate Tax macht strategische Planung wichtiger denn je:
- Timing-Strategien: Ausgaben und Investitionen optimal über Geschäftsjahre verteilen
- Struktur-Optimierung: Holding- und operative Gesellschaften optimal strukturieren
- Transfer Pricing: Konzern-interne Verrechnungspreise compliant gestalten
- Loss Carry-Forward: Verluste strategisch für zukünftige Gewinne nutzen
Die Corporate Tax ist Realität – aber bei professioneller Planung bleibt Dubai hochattraktiv für internationale Unternehmer.
Missverständnis 9: Der Umzug nach Dubai beendet automatisch die deutsche Steuerpflicht
Dieses Missverständnis kostet deutsche Unternehmer jährlich Millionen an ungeplanten Steuernachzahlungen. Der physische Umzug nach Dubai ist nur der erste Schritt – nicht die vollständige Lösung.
Deutsche Steuerresidenz: Mehr als nur der Wohnort
Die deutsche Steuerpflicht endet nicht automatisch mit der Anmeldung in Dubai. Das deutsche Steuerrecht kennt mehrere Anknüpfungspunkte:
Anknüpfungspunkt | Definition | Praktische Bedeutung |
---|---|---|
Wohnsitz (§ 8 AO) | Innehaben einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass sie beibehalten und benutzt wird | Behalten der deutschen Wohnung = deutsche Steuerpflicht |
Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) | Aufenthalt an einem Ort unter Umständen, die erkennen lassen, dass man an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt | Regelmäßige Deutschland-Aufenthalte können ausreichen |
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) | 5-Jahres-Regel nach Wegzug bei wesentlichen Beteiligungen | Gewinne aus deutschen/ausländischen Beteiligungen bleiben steuerpflichtig |
Wegzugsteuer (§ 6 AStG): Die unterschätzte Hürde
Bei Wegzug mit wesentlicher Beteiligung (≥ 1% oder Verkehrswert > 500.000 EUR) an einer Kapitalgesellschaft fällt Wegzugsteuer an:
- Steuerbarer Vorgang: Fiktive Veräußerung der Beteiligung zum Verkehrswert
- Steuersatz: 26,375% (Abgeltungsteuer) oder persönlicher Steuersatz
- Stundung möglich: Bei EU/EWR-Wegzug, aber mit Zinsen und Sicherheiten
- Dubai-Besonderheit: Keine Stundungsmöglichkeit, sofortige Zahlung erforderlich
Beispiel: Ein SaaS-Gründer mit 100% Anteilen an einer deutschen GmbH (Verkehrswert 2 Mio. EUR) zahlt bei Wegzug nach Dubai ca. 527.500 EUR Wegzugsteuer – sofort fällig.
Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG): Das versteckte Risiko
Auch nach erfolgreichem Wegzug können Gewinne der Dubai-Gesellschaft deutsch steuerpflichtig bleiben:
- Kontrollierte ausländische Gesellschaft: Bei Beherrschung der Dubai-Firma (> 50%)
- Passive Einkünfte: Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne
- Niedrigbesteuerung: UAE-Steuerbelastung < 25% der deutschen Vergleichssteuer
- Zurechnung: Passive Einkünfte werden deutsch versteuert, als wären sie direkt erzielt
Besonders kritisch für IP-Strukturen: Lizenzgebühren aus Deutschland an die Dubai-Holding können der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen.
DBA Deutschland-VAE: Schutz mit Bedingungen
Das Doppelbesteuerungsabkommen bietet Schutz vor Doppelbesteuerung, aber nur bei echter UAE-Steuerresidenz:
Einkünfteart | Besteuerungsrecht | Voraussetzungen |
---|---|---|
Unternehmensgewinne | UAE (bei Betriebsstätte dort) | Substance und Management in UAE |
Dividenden | Ansässigkeitsstaat des Empfängers | UAE-Steuerresidenz erforderlich |
Lizenzgebühren | Ansässigkeitsstaat des Empfängers | UAE-Steuerresidenz erforderlich |
Immobilieneinkünfte | Belegenheitsstaat | Deutsche Immobilien bleiben deutsch steuerpflichtig |
Praktische Schritte für sauberen Steuerausstieg
Phase 1: Vorbereitung (6-12 Monate vor Wegzug)
- Steuerberatung in Deutschland und UAE koordinieren
- Wegzugsteuer kalkulieren und Liquidität planen
- Betriebsstättengefahr in Deutschland eliminieren
- Geschäftsstrukturen Dubai-konform vorbereiten
Phase 2: Wegzug-Execution (Monat 0)
- Deutsche Wohnung vollständig aufgeben (Verkauf/Kündigung)
- UAE-Steuerresidenz durch Emirates ID und Visa etablieren
- Alle wesentlichen Lebensmittelpunkte nach Dubai verlagern
- Wegzugmeldung bei deutscher Finanzverwaltung
Phase 3: Post-Wegzug-Compliance (Jahre 1-5)
- Deutschland-Aufenthalte unter 183 Tagen p.a. halten
- Keine deutsche Betriebsstätte etablieren
- UAE-Steuerresidenz kontinuierlich aufrechterhalten
- Deutsche Anzeigepflichten erfüllen (§ 138 AO)
Häufige Compliance-Fallen nach dem Wegzug
- 183-Tage-Regel unterschätzen: Auch bei UAE-Residenz kann bei > 183 Tagen Deutschland-Aufenthalt deutsche Steuerpflicht entstehen
- Betriebsstätte durch Home-Office: Arbeiten vom deutschen Home-Office kann Betriebsstätte begründen
- Familienheimfahrten: Zu häufige Deutschland-Besuche gefährden UAE-Residenz-Status
- Deutsche Immobilien behalten: Kann als Indiz für fortbestehende deutsche Bindung gewertet werden
Der Steuerausstieg ist komplex, aber bei professioneller Planung dauerhaft erfolgreich umsetzbar.
Missverständnis 10: Alle Einkünfte sind in Dubai grundsätzlich steuerfrei
Das letzte große Missverständnis betrifft die Annahme einer pauschalen Steuerfreiheit in Dubai. Die Realität ist deutlich nuancierter und erfordert strategische Planung.
Das differenzierte UAE-Steuersystem im Überblick
Die VAE besteuern verschiedene Einkunftsarten unterschiedlich:
Einkunftsart | Steuersatz Privatperson | Steuersatz Unternehmen | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Gehälter | 0% | N/A | Keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben |
Dividenden | 0% | 0% (bei UAE-Quelle) | Ausländische Dividenden können besteuert werden |
Kapitalgewinne | 0% | 0% (meist) | Außer bei Immobilien-Trading |
Unternehmensgewinne | N/A | 0% bis 375k AED, dann 9% | Freezone: 0% bei Qualifying Income |
Immobilieneinkünfte | 0% | 9% (über Freibetrag) | Vermietung durch Unternehmen steuerpflichtig |
Versteckte Steuerfallen für Privatpersonen
Immobilien-Investment: Während Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen für Privatpersonen steuerfrei sind, können gewerbsmäßige Immobilien-Trader zur Corporate Tax verpflichtet werden.
Kryptowährungen: Die Rechtslage ist noch nicht abschließend geklärt. Trading-Aktivitäten könnten als Gewerbe eingestuft und besteuert werden.
Freelancer-Aktivitäten: Auch Privatpersonen können bei umfangreichen selbstständigen Tätigkeiten zur Unternehmensgründung und damit zur Corporate Tax verpflichtet werden.
Corporate Tax: Die neuen Spielregeln für Unternehmen
Seit Juni 2023 unterliegen UAE-Unternehmen der Corporate Tax. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Einkunftsarten:
Qualifying Income (0% Steuer für Freezone-Unternehmen):
- Einkünfte aus lizenzierten Freezone-Aktivitäten
- Dividenden von anderen Qualifying Free Zone Persons
- Kapitalgewinne aus Qualifying Assets
- Bestimmte Zinsen und IP-Lizenzgebühren
Non-Qualifying Income (9% Corporate Tax):
- Einkünfte außerhalb der lizenzierten Aktivitäten
- Geschäfte mit UAE-Mainland-Kunden
- Passive Einkünfte ohne ausreichende Substance
- Nicht-Freezone-bezogene Investments
VAT-Belastung: 5% auf viele Geschäfte
Die oft übersehene Mehrwertsteuer betrifft fast alle lokalen Geschäfte:
- B2C-Verkäufe in UAE: Vollständig VAT-pflichtig (5%)
- B2B-Services an UAE-Kunden: VAT-pflichtig, außer bei Exporten
- Immobilien-Transaktionen: Meist VAT-pflichtig
- Importierte Waren: VAT plus mögliche Zölle
Nur Exporte und bestimmte befreite Services (Gesundheit, Bildung, Finanzdienstleistungen) sind VAT-frei.
Sektor-spezifische Steuerbesonderheiten
Banking und Finance: Zusätzliche Regulierung durch DIFC/ADGM, spezielle Substance-Anforderungen, potentielle Banklizenz-Pflicht.
Oil & Gas: Separate Steuerregime mit deutlich höheren Steuersätzen (bis zu 55% für internationale Öl-Konzerne).
E-Commerce: VAT-Registrierung bereits ab 375.000 AED Umsatz, komplexe Place-of-Supply-Regeln für digitale Services.
Real Estate: Verschiedene Fees und Registrierungskosten, die faktisch Steuern entsprechen (4% Dubai Land Department Fee).
Internationale Einkünfte: Nicht automatisch steuerfrei
Auch ausländische Einkünfte können in Dubai steuerpflichtig werden:
Einkunftsart | UAE-Steuerpflicht | Bedingungen |
---|---|---|
Foreign Branch Profits | Möglich | Bei UAE-Management und -Kontrolle |
Foreign Investment Income | Meist nicht | Außer bei aktiver Verwaltung in UAE |
Foreign Real Estate | Meist nicht | Außer bei gewerbsmäßigem Handel |
Foreign IP Licensing | Möglich | Bei IP-Entwicklung oder -Verwaltung in UAE |
Optimierungsstrategien für verschiedene Einkunftsarten
Passive Investments: Trennung zwischen aktiven Geschäftstätigkeiten und passiven Investments durch separate Strukturen.
IP-Monetarisierung: Careful Design der IP-Holding-Struktur zur Maximierung der Qualifying Income-Klassifizierung.
Multi-Jurisdictional Business: Strategische Allokation verschiedener Geschäftsfunktionen zwischen UAE und anderen Jurisdiktionen.
Exit-Strategien: Strukturierung von Unternehmensverkäufen zur Optimierung der Steuerbelastung.
Compliance-Monitoring: Kontinuierliche Überprüfung nötig
Die Steueroptimierung in Dubai erfordert kontinuierliches Monitoring:
- Quarterly Reviews: Überprüfung aller Einkünfte auf korrekte Klassifizierung
- Activity Compliance: Sicherstellung, dass alle Aktivitäten innerhalb der Lizenz bleiben
- Substance Documentation: Laufende Dokumentation der Economic Substance
- Transfer Pricing Updates: Anpassung konzerninterner Verrechnungspreise
Dubai bietet weiterhin hervorragende Steuervorteile – aber nur bei korrekter Strukturierung und kontinuierlicher Compliance.
Wie Sie diese Missverständnisse von Anfang an vermeiden
Nach der Aufklärung dieser zehn kritischen Missverständnisse ist die entscheidende Frage: Wie strukturieren Sie Ihren Dubai-Umzug von Anfang an richtig?
Die 90-Tage-Regel: Professionelle Vorbereitung ist entscheidend
Erfolgreiche Dubai-Strukturen entstehen nicht über Nacht. Erfahrene Unternehmer planen mindestens 90 Tage vor dem tatsächlichen Umzug:
- Tage 1-30: Steuerliche und rechtliche Analyse des bestehenden Business
- Tage 31-60: Strukturdesign und Compliance-Planung
- Tage 61-90: Implementierung und Substance-Aufbau
Wer diese Vorbereitungszeit unterschätzt, zahlt später durch aufwendige Nachstrukturierungen.
Multi-Jurisdictional Advisory: Deutsche und UAE-Expertise kombinieren
Keine Einzelberatung kann alle Aspekte einer Dubai-Struktur abdecken. Sie benötigen koordinierte Expertise:
Bereich | Deutsche Expertise | UAE-Expertise |
---|---|---|
Wegzugsteuer | Kalkulation und Optimierung | DBA-Anwendung |
Corporate Structure | Hinzurechnungsbesteuerung | Freezone-Optimierung |
Compliance | Deutsche Meldepflichten | UAE Economic Substance |
Ongoing Management | CRS und Transparenz | VAT und Corporate Tax |
Substance-First-Ansatz: Echte Geschäftstätigkeit vor Steueroptimierung
Die größten Probleme entstehen, wenn Steueroptimierung vor Substance-Aufbau kommt. Erfolgreiche Strukturen folgen einem anderen Ansatz:
- Schritt 1: Echte Geschäftstätigkeit in Dubai etablieren
- Schritt 2: Economic Substance durch Mitarbeiter und Büro aufbauen
- Schritt 3: Core Income-Generating Activities verlagern
- Schritt 4: Steuerliche Optimierung auf Basis echter Substance
Dieser Ansatz ist nachhaltiger und regulierungssicherer als reine Steuerstrukturen.
Technology-Enabled Compliance: Moderne Tools nutzen
Dubai-Compliance ist komplex, aber moderne Technologie hilft:
- Automated Bookkeeping: IFRS-konforme Buchführung durch KI-gestützte Tools
- VAT Software: Automatische VAT-Kategorisierung und monatliche Returns
- Economic Substance Tracking: Digitale Dokumentation aller Substance-Belege
- Multi-Jurisdiction Reporting: Koordinierte Meldungen in Deutschland und UAE
Die Investition in professionelle Software zahlt sich durch Zeitersparnis und Compliance-Sicherheit aus.
Continuous Education: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Das UAE-Steuersystem entwickelt sich schnell. Erfolgreiche Dubai-Unternehmer investieren kontinuierlich in Bildung:
- Quarterly Updates: Regelmäßige Briefings zu Gesetzesänderungen
- Peer Networks: Austausch mit anderen deutschen Unternehmern in Dubai
- Professional Development: Fortbildung zu UAE-Compliance und -Steuerrecht
- Regular Reviews: Jährliche Überprüfung der Gesamtstruktur
Red Flags: Warnsignale für problematische Beratung
Vorsicht bei Beratern, die folgende Aussagen treffen:
- Dubai ist zu 100% steuerfrei, keine Ausnahmen
- Substance-Anforderungen sind nur Theorie
- Deutsche Behörden erfahren nichts von Dubai-Strukturen
- Corporate Tax wird wieder abgeschafft
- Alle Geschäftsmodelle funktionieren in jeder Freezone
Seriöse Beratung erkennen Sie an differenzierten Antworten und ehrlicher Diskussion von Risiken.
Budget-Realismus: Die wahren Kosten einer Dubai-Struktur
Kalkulieren Sie realistisch mit folgenden jährlichen Mindestkosten:
Kostenkategorie | Jährlich (EUR) | Einmalig (EUR) |
---|---|---|
Freezone-Lizenz | 3.000 – 8.000 | 2.000 – 5.000 |
Büro und Substance | 15.000 – 40.000 | 10.000 – 25.000 |
Compliance und Buchhaltung | 8.000 – 15.000 | 3.000 – 8.000 |
Visa und Residenz | 2.000 – 5.000 | 3.000 – 8.000 |
Professional Services | 10.000 – 25.000 | 15.000 – 40.000 |
Gesamtbudget: 40.000-100.000 EUR für das erste Jahr, danach 38.000-93.000 EUR jährlich.
Diese Investition ist erheblich, aber bei korrekter Umsetzung durch die Steuerersparnis mehr als gerechtfertigt.
Fazit: Realistische Erwartungen für Ihren Dubai-Umzug
Dubai bleibt auch 2025 einer der attraktivsten Standorte für internationale Unternehmer. Doch der Erfolg hängt entscheidend von realistischen Erwartungen und professioneller Umsetzung ab.
Dubai funktioniert – aber anders als viele denken
Die zehn aufgeklärten Missverständnisse zeigen ein klares Muster: Dubai ist nicht der steuerfreie Himmel, als der es oft beworben wird. Stattdessen ist es ein hochmoderner, aber komplexer Finanzplatz mit anspruchsvollen Compliance-Anforderungen.
Gleichzeitig bieten die VAE bei korrekter Strukturierung weiterhin außergewöhnliche Vorteile:
- 0% persönliche Einkommensteuer – definitiv und ohne Einschränkungen
- 0% Corporate Tax bei Qualifying Income – erreichbar mit der richtigen Struktur
- Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer – ideal für Vermögensaufbau
- Erstklassige Infrastruktur – von Internet bis Gesundheitswesen
- Strategische Lage – perfekt für internationale Geschäfte
Der Schlüssel: Professionelle Planung von Anfang an
Erfolgreiche Dubai-Strukturen haben gemeinsame Charakteristika:
- Realistische Vorbereitung: Minimum 90 Tage Planungszeit
- Echte Substance: Tatsächliche Geschäftstätigkeit vor Ort
- Multi-jurisdictionale Beratung: Deutsche und UAE-Expertise koordiniert
- Kontinuierliche Compliance: Laufende Überwachung aller Anforderungen
- Angemessenes Budget: 40.000-100.000 EUR für professionelle Umsetzung
Für wen Dubai (nicht) geeignet ist
Dubai funktioniert optimal für:
- Unternehmer mit Jahresgewinnen > 200.000 EUR
- Digitale Geschäftsmodelle mit internationaler Ausrichtung
- Bereitschaft zum echten Wohnsitzwechsel
- Langfristige Perspektive (mindestens 3-5 Jahre)
- Investition in professionelle Struktur und Compliance
Dubai ist nicht optimal für:
- Kleinunternehmer mit Gewinnen < 100.000 EUR jährlich
- Geschäftsmodelle mit zwingend deutscher Präsenz
- Unternehmer ohne Umzugsbereitschaft
- Kurzfristige Steueroptimierung (< 3 Jahre)
- Budget < 50.000 EUR für Setup und erstes Jahr
Die Zukunft: Dubai als dauerhafter Wirtschaftsstandort
Die Einführung der Corporate Tax zeigt: Dubai entwickelt sich von einer Steueroase zu einem regulären, aber hochattraktiven Wirtschaftsstandort. Diese Entwicklung ist positiv für langfristig orientierte Unternehmer.
Kommende Entwicklungen, die Sie im Blick behalten sollten:
- OECD Pillar II: Globale Mindeststeuer von 15% für Großkonzerne
- CRS Plus: Erweiterte automatische Informationsaustausche
- Digital Nomad Integration: Vereinfachte Visa-Prozesse für Remote-Worker
- Green Economy Initiatives: Steuervorteile für nachhaltige Geschäftsmodelle
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie nach dieser ehrlichen Analyse weiterhin an Dubai interessiert sind, ist das ein gutes Zeichen. Es zeigt, dass Sie bereit sind, in eine professionelle, nachhaltige Struktur zu investieren.
Der nächste Schritt sollte eine umfassende steuerliche Analyse Ihrer aktuellen Situation sein – sowohl in Deutschland als auch für den geplanten UAE-Setup. Nur so können Sie eine informierte Entscheidung treffen.
Dubai ist nach wie vor außergewöhnlich attraktiv für die richtige Zielgruppe mit der richtigen Herangehensweise. Die zehn aufgeklärten Missverständnisse sind Ihre Versicherung gegen teure Fehler und der Grundstein für eine erfolgreiche internationale Expansion.
Häufig gestellte Fragen
Ist Dubai wirklich noch steuerlich attraktiv nach der Corporate Tax?
Ja, definitiv. Freezone-Unternehmen zahlen weiterhin 0% Corporate Tax auf Qualifying Income, und die persönliche Einkommensteuer bleibt bei 0%. Bei professioneller Strukturierung sind Steuerersparnisse von 70-90% gegenüber Deutschland möglich.
Wie hoch sind die realen Kosten für eine Dubai-Struktur?
Rechnen Sie mit 40.000-100.000 EUR für das erste Jahr (Setup + laufende Kosten) und 38.000-93.000 EUR jährlich danach. Das umfasst Freezone-Lizenz, Büro, Compliance, Visa und professionelle Beratung.
Muss ich wirklich komplett nach Dubai umziehen?
Für echte Steuervorteile ja. Sie müssen Ihre deutsche Steuerresidenz aufgeben und UAE-Steuerresidenz etablieren. Dazu gehören mindestens 183 Tage jährlich in Dubai, Emirates ID und der Aufbau von Economic Substance.
Funktioniert mein Geschäftsmodell in einer Freezone?
Das hängt von Ihren spezifischen Aktivitäten ab. Jede Freezone hat eine definierte Liste erlaubter Geschäftstätigkeiten. SaaS, E-Commerce, Beratung und Performance Marketing funktionieren meist gut, aber Details sind wichtig.
Wie komplex ist die VAT-Compliance in Dubai?
VAT-Registrierung wird ab 375.000 AED Jahresumsatz verpflichtend. Sie müssen monatlich bis zum 28. des Folgemonats eine VAT-Return einreichen. Mit professioneller Software ist das gut managebar.
Erfahren deutsche Behörden von meiner Dubai-Struktur?
Ja, automatisch. Die VAE sind CRS-Mitglied und tauschen jährlich alle Finanzdaten mit Deutschland aus. Zusätzlich gibt es das Beneficial Ownership Register und umfangreiche Auskunftsrechte über das Doppelbesteuerungsabkommen.
Was passiert mit der Wegzugsteuer bei wesentlichen Beteiligungen?
Bei Beteiligungen ≥ 1% oder Verkehrswert > 500.000 EUR fällt Wegzugsteuer von ca. 26,375% an. Eine Stundung wie bei EU-Wegzug ist nach Dubai nicht möglich – die Steuer ist sofort fällig.
Wie lange dauert das Setup einer Dubai-Struktur?
Mindestens 90 Tage für professionelle Vorbereitung und Umsetzung. Der reine Firmengründungsprozess dauert 2-4 Wochen, aber Substance-Aufbau, Compliance-Setup und Steuerplanung brauchen deutlich länger.
Welche Freezone ist für Tech-Unternehmen am besten?
DMCC eignet sich gut für allgemeine Tech-Services, DIFC für FinTech, Dubai South für Logistik-Tech. Die Wahl hängt von Ihren spezifischen Aktivitäten, Kundenzielgruppen und Compliance-Anforderungen ab.
Kann ich mein deutsches Team behalten und remote arbeiten lassen?
Problematisch für Qualifying Status. Core Income-Generating Activities müssen in Dubai stattfinden. Sie können schrittweise migrieren oder UAE-ansässige Service-Provider nutzen, aber reine Remote-Teams aus Deutschland gefährden die Steuervorteile.