Sie planen Ihre Steuerresidenz in die Vereinigten Arabischen Emirate zu verlegen und stoßen dabei auf eine entscheidende Hürde: Deutschland und die VAE haben kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Was bedeutet das für Ihre internationale Steuerplanung?

Diese Situation ist keineswegs ausweglos. Ganz im Gegenteil. Mit der richtigen Strategie können Sie auch ohne bilaterales Steuerabkommen eine rechtskonforme und steueroptimierte Struktur aufbauen. Der Schlüssel liegt im Verständnis der unilateralen Regelungen beider Länder und deren geschickter Nutzung.

In diesem Artikel zeige ich Ihnen konkrete Wege auf, wie Sie als deutscher Unternehmer in Dubai eine 0%-Einkommensbesteuerung erreichen, ohne dabei in die Doppelbesteuerungsfalle zu tappen. Dabei werden wir verschiedene Einkommensarten betrachten und praxiserprobte Lösungsansätze diskutieren.

Was Sie erwartet, ist eine ehrliche Analyse mit allen Chancen – und auch den Risiken, die Sie kennen müssen.

Warum gibt es kein DBA zwischen Deutschland und den VAE?

Die Antwort auf diese Frage liegt in der unterschiedlichen Steuerpolitik beider Länder. Deutschland bevorzugt traditionell DBA-Partner mit ähnlichen Steuerstrukturen und vergleichbaren Besteuerungsniveaus. Die VAE galten lange als klassisches Niedrigsteuerland ohne substantielle Unternehmensbesteuerung.

Diese Situation hat sich seit der Einführung der Corporate Tax in den VAE im Jahr 2023 grundlegend geändert. Dennoch befinden sich beide Länder erst in den Anfangsphasen von Verhandlungen über ein mögliches Abkommen.

Politische und wirtschaftliche Hintergründe

Deutschland folgt bei DBA-Verhandlungen den OECD-Standards und dem Musterabkommen. Dabei steht der Informationsaustausch und die Verhinderung von Steuervermeidung im Vordergrund. Die VAE haben erst kürzlich ihre Steuerpolitik modernisiert und sich internationalen Standards angenähert.

Ein weiterer Faktor ist die EU-Politik. Deutschland muss bei DBA-Verhandlungen mit Drittstaaten die EU-Beihilferichtlinien beachten. Dies kann Verhandlungen komplizierter gestalten.

Auswirkungen auf deutsche Unternehmer

Ohne DBA gelten die nationalen Steuergesetze beider Länder uneingeschränkt. Das bedeutet: Deutschland besteuert seine Steuerresidenten nach dem Welteinkommensprinzip, während die VAE ihre Residenten nach dem Territorialprinzip besteuern – allerdings nur auf UAE-sourced Income bei der Corporate Tax.

Diese unterschiedlichen Ansätze schaffen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Ihre Steuerplanung.

Doppelbesteuerung Deutschland-VAE: Die rechtlichen Grundlagen verstehen

Ohne ein bilaterales DBA müssen Sie sich auf die unilateralen Regelungen beider Staaten verlassen. Das deutsche Außensteuergesetz (AO) und das VAE-Steuerrecht bilden den rechtlichen Rahmen für Ihre Planung.

Deutsche Steuerresidenz und Wegzugsbesteuerung

Deutschland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an zwei Kriterien: den Wohnsitz (§ 8 AO) und den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO). Solange Sie einen dieser Anknüpfungspunkte erfüllen, unterliegen Sie der deutschen Besteuerung auf Ihr Welteinkommen.

Bei der Aufgabe der deutschen Steuerresidenz greifen verschiedene Schutzvorschriften:

  • Wegzugsbesteuerung nach § 6 AO: Bei Beteiligungen über 1% an Kapitalgesellschaften
  • Funktionsverlagerung nach § 1 AO: Bei Verlagerung von Geschäftsfunktionen
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: 10-Jahres-Regel bei vorheriger deutscher Steuerresidenz

VAE-Steuerrecht: Corporate Tax und Einkommensteuer

Die VAE erheben seit Juni 2023 eine Corporate Tax von 9% auf Gewinne über 375.000 AED (ca. 102.000 EUR). Qualifying Free Zone Persons können jedoch weiterhin von 0% Corporate Tax profitieren, wenn sie ausschließlich Qualifying Activities ausüben.

Eine persönliche Einkommensteuer existiert in den VAE nicht. Während Ihre UAE-Gesellschaft unter Umständen Corporate Tax zahlt, bleiben Ihre persönlichen Entnahmen als UAE-Resident steuerfrei.

Anrechnung ausländischer Steuern

Deutschland rechnet ausländische Steuern grundsätzlich nach § 34c EStG an. Ohne DBA erfolgt dies jedoch nur begrenzt und oft nicht in vollem Umfang. Bei der VAE Corporate Tax stellt sich die Frage, ob diese als anrechenbare ausländische Steuer qualifiziert.

Diese Unsicherheit macht eine saubere Struktur umso wichtiger.

Strategien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA

Ohne DBA müssen Sie kreativ werden – aber immer im Rahmen der geltenden Gesetze. Die erfolgversprechendsten Ansätze kombinieren die Aufgabe der deutschen Steuerresidenz mit dem Aufbau substantieller Strukturen in den VAE.

Die Clean-Break-Strategie

Der sicherste Weg ist der komplette Wegzug aus Deutschland mit Aufgabe aller Anknüpfungspunkte. Das bedeutet:

  1. Abmeldung des deutschen Wohnsitzes
  2. Aufgabe der gewöhnlichen Aufenthaltes (weniger als 183 Tage in Deutschland)
  3. Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Dubai
  4. Aufbau von Economic Substance in den VAE

Diese Strategie erfordert einen echten Lebensmittelpunkt-Wechsel. Sie können nicht einfach eine Briefkastenfirma in Dubai gründen und weiterhin hauptsächlich in Deutschland leben.

Timing der Steuerresidenz-Änderung

Der Zeitpunkt Ihres Wegzugs ist entscheidend. Deutschland prüft Steuerresidenz-Änderungen sehr genau, besonders bei hohen Einkommen. Eine schrittweise Verlagerung über mehrere Jahre kann vorteilhaft sein:

  • Jahr 1: Anmietung einer Wohnung in Dubai, Beantragung des Residence Visa
  • Jahr 2: Verlagerung der Hauptgeschäftstätigkeit, Aufbau lokaler Strukturen
  • Jahr 3: Komplette Aufgabe der deutschen Steuerresidenz

Substanz-Aufbau in Dubai: Economic Substance Requirements

Die VAE verlangen von Gesellschaften substantielle Geschäftstätigkeit vor Ort. Diese Economic Substance Requirements (ESR) sind nicht nur lokale Compliance-Anforderung, sondern auch Ihr Schutz gegen deutsche Hinzurechnungsbesteuerung.

Konkret bedeutet das:

Geschäftsart Mindest-Substanz Typische Kosten (jährlich)
Trading/E-Commerce Büro + 1 Angestellter 60.000 – 80.000 EUR
Consulting/Services Büro + Geschäftsführer vor Ort 80.000 – 120.000 EUR
IP-Holding Büro + qualifiziertes Personal 100.000 – 150.000 EUR

Einkommensarten im Detail: Praktische Lösungsansätze

Verschiedene Einkommensarten erfordern unterschiedliche Strategien. Hier zeige ich Ihnen bewährte Ansätze für die häufigsten Einkommensquellen unserer Zielgruppe.

Gewerbliche Einkünfte: SaaS und Software-Businesses

Für Tech-Gründer und SaaS-Founder ist die Verlagerung der Software-Entwicklung und -Verwaltung nach Dubai besonders attraktiv. Software-IP kann problemlos in einer Dubai-Gesellschaft gehalten werden.

Praktisches Vorgehen:

  1. Gründung einer DIFC- oder ADGM-Gesellschaft für internationale Kunden
  2. Lizenzierung der Software-IP von Deutschland an die UAE-Gesellschaft
  3. Direktverträge mit Neukunden über die UAE-Gesellschaft
  4. Verlagerung der Tech-Teams oder Aufbau lokaler Entwicklung

Bei bestehenden deutschen Kunden können Sie Verträge schrittweise auf die Dubai-Gesellschaft übertragen. Achten Sie dabei auf angemessene Transferpreise und dokumentieren Sie die wirtschaftliche Berechtigung der Struktur.

Dienstleistungseinkünfte: Consulting und Coaching

Coaches und Consultants profitieren von der ortsunabhängigen Natur ihrer Dienstleistungen. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Leistungen von Dubai aus erbracht werden.

Erfolgsfaktoren:

  • Verlegung der Kundenbetreuung nach Dubai (Zeitzone beachten!)
  • Lokale Büroräume für Video-Calls und Workshops
  • Dubai-basierte Verträge mit neuen Kunden
  • Nachweis der Leistungserbringung durch Anwesenheitsprotokolle

E-Commerce und Amazon FBA

E-Commerce-Seller können von der strategischen Lage Dubais profitieren. Die UAE sind ein natürlicher Hub zwischen Europa, Asien und Afrika.

Bewährte Struktur für FBA-Businesses:

Funktion Standort Steuerliche Behandlung
Brand-IP und Marketing Dubai Free Zone 0% Corporate Tax (QFZ)
EU-Fulfillment Deutschland/EU Lokale Umsatzsteuer
Neue Märkte (MENA, Asien) Dubai 9% Corporate Tax

Content Creation und Influencer Marketing

Content-Creator und Influencer haben oft die flexibelste Ausgangslage. Ihre Wertschöpfung kann problemlos verlagert werden, da sie hauptsächlich digitaler Natur ist.

Optimale Struktur:

  • Dubai-Gesellschaft für alle neuen Werbepartnerschaften
  • Lokale Content-Produktion (Studios in Dubai sind hochmodern)
  • International ausgerichtete Inhalte um die lokale Zielgruppe zu erweitern
  • Trademark-Registrierung der Personal Brand in den VAE

Besonders vorteilhaft: Dubai bietet Ihnen Zugang zu neuen Märkten im MENA-Raum und Asien.

Dubai Free Zones: Steueroptimierung durch Economic Substance

Dubai Free Zones sind das Herzstück einer erfolgreichen Steueroptimierung für deutsche Unternehmer. Als Qualifying Free Zone Person (QFZ) können Sie 0% Corporate Tax auf Qualifying Income erzielen.

Die wichtigsten Free Zones im Überblick

Nicht alle Free Zones sind für deutsche Unternehmer gleich gut geeignet. Hier die Top-Optionen:

Free Zone Spezialisierung Setup-Kosten Jährliche Kosten
DIFC Finanzdienstleistungen 15.000 – 25.000 EUR 12.000 – 18.000 EUR
DMCC Trading, Commodities 8.000 – 15.000 EUR 8.000 – 12.000 EUR
IFZA Allgemeine Geschäfte 6.000 – 10.000 EUR 6.000 – 10.000 EUR
ADGM Fintech, Tech 12.000 – 20.000 EUR 10.000 – 15.000 EUR

Qualifying Activities und Non-Qualifying Income

Um 0% Corporate Tax zu erhalten, müssen Sie ausschließlich Qualifying Activities ausüben. Dazu gehören:

  • Manufacturing und Produktion
  • Logistics und Distribution
  • Trading (mit Ausnahmen)
  • Bestimmte Holding-Aktivitäten

Aufpassen müssen Sie bei Non-Qualifying Income:

  • Einkünfte aus UAE-Immobilien
  • Bestimmte Finanzdienstleistungen
  • Dividenden von UAE-Gesellschaften (teilweise)
  • Income aus natürlichen Ressourcen

Solche Einkünfte unterliegen der 9% Corporate Tax, auch bei QFZ-Status.

Economic Substance: Mehr als nur Compliance

Economic Substance Requirements sind nicht nur lokale Vorschrift, sondern Ihr wichtigster Schutz gegen deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7-14 AO.

Konkrete Anforderungen für substantielle Geschäftstätigkeit:

  1. Geschäftsführung vor Ort: Mindestens ein Geschäftsführer mit UAE-Residence
  2. Qualifiziertes Personal: Angemessen zur Geschäftstätigkeit
  3. Operative Büroräume: Nicht nur Briefkastenadresse
  4. Core Income Generating Activities in UAE: Wesentliche Geschäftsentscheidungen vor Ort

Diese Substanz kostet Geld, schützt aber Ihre gesamte Struktur. Eine typische Substanz-Struktur kostet 80.000-150.000 EUR jährlich – das ist bei entsprechenden Steuerersparnissen gut investiert.

Steuerresidenz VAE: Voraussetzungen und Nachweispflichten

Die VAE-Steuerresidenz ist der Grundstein Ihrer gesamten Struktur. Ohne sie funktioniert die Steueroptimierung nicht und Sie bleiben deutschsteuerpflichtig.

Die 183-Tage-Regel und ihre Alternativen

Steuerresidenz in den VAE erhalten Sie nach dem Federal Tax Law durch:

  • Hauptwohnsitz in den VAE (UAE as Principal Home)
  • 183 Tage Aufenthalt im Kalenderjahr
  • Zentrum der vitalen Interessen in den VAE

Die 183-Tage-Regel ist die klarste Option. Dabei zählen auch Teilaufenthalte – ein Tag Anwesenheit = ein Aufenthaltstag.

UAE Tax Residency Certificate (TRC)

Das Tax Residency Certificate der UAE Federal Tax Authority ist Ihr wichtigster Nachweis gegenüber deutschen Behörden. Es bestätigt Ihre VAE-Steuerresidenz und kann helfen, deutsche Ansprüche abzuwehren.

Voraussetzungen für das TRC:

  1. Gültiges Emirates ID
  2. UAE Residence Visa
  3. Nachweis der 183 Tage (Entry/Exit Records)
  4. UAE-Bankkonto und Mietvertrag

Das TRC erhalten Sie online über das FTA-Portal für 100 AED (ca. 27 EUR). Die Bearbeitung dauert 5-10 Werktage.

Deutsche Außenprüfung: Was Sie dokumentieren müssen

Deutschland wird Ihre neue Steuerresidenz genau prüfen. Bereiten Sie sich mit einer lückenlosen Dokumentation vor:

Nachweis Dokument Aufbewahrung
Aufenthaltstage Ein-/Ausreisestempel, Flugtickets 10 Jahre
Wohnsitz Mietvertrag, DEWA-Rechnung 10 Jahre
Geschäftstätigkeit Meeting-Protokolle, Zeiterfassung 10 Jahre
Soziale Bindungen Familie, Freizeit, lokale Verträge Fortlaufend

Führen Sie ein detailliertes Aufenthalts-Tagebuch. Bei einer deutschen Außenprüfung kann jeder Tag entscheidend sein.

Häufige Fehler bei der Doppelbesteuerungsvermeidung

Aus der Beratungspraxis kenne ich die typischen Stolperfallen, die deutsche Unternehmer in Dubai erleben. Diese Fehler können Ihre gesamte Struktur gefährden.

Briefkasten-Strukturen ohne Substanz

Der häufigste Fehler: Eine Dubai-Gesellschaft gründen, aber weiterhin hauptsächlich von Deutschland aus operieren. Das führt zwangsläufig zu Problemen:

  • Deutsche Betriebsstättenbesteuerung nach § 12 AO
  • Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7-14 AO
  • Verlust des QFZ-Status in den VAE
  • Verstoß gegen Economic Substance Requirements

Investieren Sie von Anfang an in echte Substanz. Es ist teurer als eine reine Briefkastenlösung, aber deutlich günstiger als eine nachträgliche Betriebsprüfung.

Unzureichende Aufenthalts-Dokumentation

Viele Unternehmer dokumentieren ihre Aufenthaltstage ungenau. Deutschland prüft bei höheren Einkommen sehr genau und kann jeden Tag nachvollziehen.

Typische Dokumentationsfehler:

  • Fehlende Belege für Kurzaufenthalte
  • Unklare Datierung bei Geschäftsterminen
  • Keine Backup-Dokumentation (nur Passstempel)

Transferpricing-Probleme bei Funktionsverlagerung

Bei der Verlagerung von Geschäftsfunktionen nach Dubai müssen Sie angemessene Transferpreise beachten. Deutschland verlangt fremdübliche Preise für übertragene Funktionen, Risiken und Wirtschaftsgüter.

Häufige Transferpricing-Fehler:

  1. Zu niedrige Lizenzzahlungen für übertragene IP
  2. Unangemessene Service-Fees zwischen den Gesellschaften
  3. Fehlende Dokumentation der Transferpricing-Methode

Lassen Sie Transferpreise von einem spezialisierten Berater dokumentieren. Die Kosten (5.000-15.000 EUR) sind gut investiert.

Compliance und Meldepflichten: Was Sie beachten müssen

Auch nach dem Wegzug nach Dubai haben Sie weiterhin deutsche Meldepflichten. Deren Vernachlässigung kann teuer werden und Ihre Steueroptimierung gefährden.

Deutsche Meldepflichten nach dem Wegzug

Diese Pflichten bestehen auch nach Aufgabe der deutschen Steuerresidenz weiter:

Meldepflicht Schwellenwert Frist Bußgeld bei Verstoß
Kapitalbeteiligungen 10% oder 1 Mio. EUR Bis 31.7. Bis 25.000 EUR
Auslandskonten Saldo > 500.000 EUR Bis 31.7. Bis 25.000 EUR
CRS-Austausch Alle Konten Automatisch Steuerverfahren

VAE-Compliance: Corporate Tax und ESR

In den VAE müssen Sie als Gesellschaft verschiedene Compliance-Pflichten erfüllen:

  • Corporate Tax Registration: Spätestens 3 Monate nach Überschreitung des Schwellenwerts
  • Quarterly Returns: Bei Corporate Tax Pflicht
  • Economic Substance Report: Jährlich bis 30. Juni
  • Ultimate Beneficial Owner (UBO) Register: Laufende Aktualisierung

FATCA und CRS: Automatischer Informationsaustausch

Die VAE tauschen seit 2018 Kontoinformationen automatisch mit über 100 Ländern aus, einschließlich Deutschland. Das bedeutet:

  1. Deutsche Behörden erhalten automatisch Informationen über Ihre UAE-Konten
  2. Sie müssen diese Konten trotzdem in Deutschland melden (falls meldepflichtig)
  3. Verschweigen ist nicht möglich und führt zu Steuerhinterziehungsvorwürfen

Planen Sie daher transparent und nutzen Sie legale Gestaltungsmöglichkeiten statt Verschleierung.

Empfohlenes Compliance-Setup

Für eine rechtssichere Struktur empfehle ich folgendes Setup:

  • Deutsche Steuerberatung: Für Wegzugs- und Meldepflichten (5.000-15.000 EUR/Jahr)
  • UAE Corporate Services: Für lokale Compliance und Buchhaltung (8.000-20.000 EUR/Jahr)
  • Internationale Steuerberatung: Für Transferpricing und Strukturoptimierung (10.000-25.000 EUR/Jahr)

Diese Kosten erscheinen hoch, sind aber bei entsprechenden Steuerersparnissen gut investiert und schützen Sie vor deutlich höheren Nachzahlungen und Bußgeldern.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ohne DBA wirklich Doppelbesteuerung vermeiden?

Ja, durch vollständigen Wegzug aus Deutschland und Aufbau substantieller Geschäftstätigkeit in den VAE. Sie müssen echter UAE-Steuerresident werden und dürfen keine deutschen Anknüpfungspunkte behalten.

Wie viele Tage muss ich mindestens in Dubai verbringen?

Für UAE-Steuerresidenz benötigen Sie 183 Tage pro Kalenderjahr. Für die Aufgabe der deutschen Steuerresidenz sollten Sie weniger als 183 Tage in Deutschland verbringen und Ihren Lebensmittelpunkt nachweislich verlegen.

Was kostet eine substantielle Dubai-Struktur pro Jahr?

Rechnen Sie mit 80.000-150.000 EUR jährlich für echte Substanz (Büro, Personal, Compliance). Dazu kommen Ihre persönlichen Lebenshaltungskosten in Dubai von ca. 60.000-120.000 EUR.

Kann Deutschland meine Dubai-Gesellschaft trotzdem besteuern?

Ja, bei fehlender Substanz kann Deutschland die Gesellschaft als deutsche Betriebsstätte oder nach Hinzurechnungsbesteuerung besteuern. Daher ist echte Economic Substance so wichtig.

Verliere ich meinen QFZ-Status wenn ich Non-Qualifying Income habe?

Nein, aber das Non-Qualifying Income unterliegt der 9% Corporate Tax. Sie können QFZ für Qualifying Activities bleiben und nur auf die problematischen Einkünfte Steuer zahlen.

Muss ich meine Dubai-Konten in Deutschland melden?

Nur wenn Sie noch deutsche Steuerresidenz haben oder die Schwellenwerte für Kapitalbeteiligungen/Auslandskonten überschreiten. Nach vollständigem Wegzug entfallen die meisten Meldepflichten.

Wie beweise ich Deutschland meine UAE-Steuerresidenz?

Mit dem Tax Residency Certificate der UAE Federal Tax Authority plus umfassender Dokumentation: Ein-/Ausreisestempel, Mietvertrag, Utility Bills, Bankauszüge, Geschäftstätigkeit vor Ort.

Kann ich bestehende deutsche Kunden behalten?

Ja, aber neue Verträge sollten über die Dubai-Gesellschaft laufen und die Leistung muss substantiell von Dubai aus erbracht werden. Bei reiner Rechnungsstellung ohne Substanz riskieren Sie deutsche Betriebsstättenbesteuerung.

Was passiert bei einer deutschen Betriebsprüfung?

Deutschland prüft bei höheren Einkommen sehr genau. Sie müssen nachweisen können: tatsächlicher Wegzug, UAE-Steuerresidenz, substantielle Geschäftstätigkeit in Dubai, angemessene Transferpreise. Lückenlose Dokumentation ist entscheidend.

Lohnt sich Dubai auch bei nur 500.000 EUR Gewinn?

Das hängt von Ihren Gesamtkosten ab. Bei 150.000 EUR Strukturkosten plus 80.000 EUR Lebenshaltung sparen Sie etwa 50.000-70.000 EUR Steuern. Ab 750.000 EUR Gewinn wird es deutlich attraktiver.

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