Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet beschränkte vs. unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland?
- Voraussetzungen für den Wechsel von unbeschränkter zu beschränkter Steuerpflicht
- Steuerliche Konsequenzen des Statuswechsels bei Dubai-Auswanderung
- Beschränkte Steuerpflicht in der Praxis: Fallbeispiele für Dubai-Residenten
- Häufige Fehler und Fallstricke beim Steuerstatus-Wechsel
- Checkliste: So sichern Sie Ihren Wechsel zur beschränkten Steuerpflicht ab
Der Wechsel von Deutschland nach Dubai bringt für Unternehmer nicht nur neue Geschäftsmöglichkeiten mit sich. Er kann auch den deutschen Steuerstatus fundamental verändern – mit weitreichenden Konsequenzen für Ihre gesamte Steuerplanung.
Während viele Dubai-Auswanderer von der 0%-Einkommensteuer träumen, übersehen sie oft die komplexen Übergangsregeln des deutschen Steuerrechts. Der Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht entscheidet darüber, ob Sie weiterhin das gesamte Welteinkommen in Deutschland versteuern müssen oder nur noch deutsche Einkünfte.
In diesem Leitfaden erhalten Sie eine präzise Analyse beider Steuerstatus-Kategorien. Dazu konkrete Fallbeispiele aus der Beratungspraxis und eine praxiserprobte Checkliste für den reibungslosen Statuswechsel.
Was bedeutet beschränkte vs. unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland?
Die Art Ihrer deutschen Steuerpflicht bestimmt den Umfang Ihrer Steuerlast fundamental. Diese Unterscheidung wird besonders relevant, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Dubai verlegen möchten.
Unbeschränkte Steuerpflicht: Das Welteinkommen im Fokus
Bei unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Das bedeutet: Alle Einkünfte – egal ob aus Deutschland, Dubai oder anderen Ländern – müssen Sie in Deutschland versteuern.
Diese umfassende Steuerpflicht entsteht durch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 1 Abs. 1 EStG). Als Wohnsitz gilt bereits eine Wohnung, die Sie dauerhaft nutzen können – auch wenn Sie sich überwiegend im Ausland aufhalten.
Der gewöhnliche Aufenthalt beginnt, wenn Sie sich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhalten. Entscheidend ist dabei nicht das Kalenderjahr, sondern ein zusammenhängender Zeitraum.
Beschränkte Steuerpflicht: Nur deutsche Einkünfte betroffen
Bei beschränkter Steuerpflicht versteuern Sie ausschließlich Ihre deutschen Einkünfte in Deutschland. Einkommen aus Dubai oder anderen Ländern bleibt von der deutschen Einkommensteuer verschont.
Diese Form der Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber dennoch inländische Einkünfte erzielen (§ 1 Abs. 4 EStG).
Zu den deutschen Einkünften zählen beispielsweise:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Deutschland
- Gewinne aus deutschen Gewerbebetrieben
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, soweit sie in Deutschland ausgeübt wird
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei deutschen Arbeitgebern
- Kapitalerträge aus deutschen Quellen
- Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte aus deutschen Immobilien
- Sonstige Einkünfte mit Deutschlandbezug
Steuerliche Unterschiede in der Praxis
Die praktischen Auswirkungen dieser Unterscheidung sind erheblich. Ein Beispiel verdeutlicht dies:
Angenommen, Sie erzielen 500.000 Euro Gewinn aus Ihrer Dubai-Gesellschaft und zusätzlich 50.000 Euro Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie. Bei unbeschränkter Steuerpflicht zahlen Sie deutsche Einkommensteuer auf alle 550.000 Euro – das entspricht etwa 220.000 Euro Steuerlast.
Bei beschränkter Steuerpflicht versteuern Sie nur die 50.000 Euro Mieteinnahmen in Deutschland. Das reduziert Ihre deutsche Steuerlast auf etwa 15.000 Euro – eine Ersparnis von über 200.000 Euro jährlich.
Steuerstatus | Zu versteuerndes Einkommen | Deutsche Steuerlast | Ersparnis |
---|---|---|---|
Unbeschränkt steuerpflichtig | 550.000 € | ca. 220.000 € | – |
Beschränkt steuerpflichtig | 50.000 € | ca. 15.000 € | 205.000 € |
Voraussetzungen für den Wechsel von unbeschränkter zu beschränkter Steuerpflicht
Der Wechsel zur beschränkten Steuerpflicht erfordert die vollständige Aufgabe Ihrer deutschen Ansässigkeit. Dies bedeutet mehr als nur den physischen Umzug nach Dubai.
Abmeldung des deutschen Wohnsitzes
Sie müssen alle deutschen Wohnsitze aufgeben. Dazu gehört nicht nur die Hauptwohnung, sondern auch jede Nebenwohnung, die Sie dauerhaft nutzen könnten.
Kritisch wird es, wenn Sie eine Immobilie in Deutschland behalten. Das Finanzamt prüft genau, ob diese Immobilie weiterhin als Wohnsitz genutzt werden kann. Bereits ein möbliertes Zimmer kann ausreichen, um den Wohnsitz zu begründen.
Praktische Maßnahmen für die Wohnsitzaufgabe:
- Abmeldung bei der Meldebehörde mit Nachweis des Wegzugs
- Kündigung aller Miet- oder Leasingverträge
- Verkauf oder Vermietung eigener Immobilien
- Auflösung von Bankkonten (soweit nicht mehr benötigt)
- Abmeldung bei Versicherungen und Vereinsmitgliedschaften
Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts
Parallel zur Wohnsitzaufgabe müssen Sie den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beenden. Das bedeutet: Sie dürfen sich nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in Deutschland aufhalten.
Dabei zählt jeder angefangene Tag als voller Aufenthaltstag. Ein Flug von Dubai nach Frankfurt am 15. Januar mit Weiterreise nach London am 16. Januar bedeutet bereits zwei deutsche Aufenthaltstage.
Besonders relevant für Unternehmer: Geschäftsreisen nach Deutschland verkürzen Ihren maximal möglichen Aufenthalt erheblich. Planen Sie daher Ihre Deutschland-Besuche strategisch.
Anmeldung in Dubai: UAE Residence Visa
Für die Anerkennung Ihrer Dubai-Residenz benötigen Sie ein gültiges UAE Residence Visa. Dieses erhalten Sie typischerweise durch:
- Gründung einer UAE-Gesellschaft mit entsprechender Shareholding-Struktur
- Investment in lokale Immobilien (Golden Visa ab 2 Millionen AED)
- Anstellung bei einem UAE-Unternehmen
- Freiberufler-Lizenz in einer Freezone
Das Residence Visa allein reicht jedoch nicht aus. Sie müssen auch tatsächlich Ihren Lebensmittelpunkt nach Dubai verlegen – mit Emirates ID, lokalem Bankkonto und nachweisbarem Aufenthalt.
Economic Substance Requirements
Seit 2019 gelten in den UAE strengere Economic Substance Requirements. Diese betreffen besonders Gesellschaften, die bestimmte Tätigkeiten ausüben:
Relevante Aktivität | Substanzanforderungen | Typische Erfüllung |
---|---|---|
Holding-Aktivitäten | Reduzierte Anforderungen | Lokales Office, Buchhaltung |
Consulting/Services | Vollständige Substanz | Personal vor Ort, operative Tätigkeit |
Trading | Vollständige Substanz | Lager, Vertragsabschluss in UAE |
IP-Holding | Vollständige Substanz | Entwicklung/Management vor Ort |
Steuerliche Konsequenzen des Statuswechsels bei Dubai-Auswanderung
Der Wechsel zur beschränkten Steuerpflicht löst verschiedene steuerliche Konsequenzen aus. Diese können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Vermögen haben.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AO
Bei der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht tritt die Wegzugsbesteuerung ein. Diese erfasst stille Reserven in bestimmten Beteiligungen und Anteilen.
Betroffen sind insbesondere:
- Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1% Beteiligung
- Wesentliche Beteiligungen (ab 25%) an Personengesellschaften
- Unentgeltlich erworbene Anteile (Schenkungen, Erbschaften)
Die Besteuerung erfolgt zum Verkehrswert am Tag der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht. Eine GmbH-Beteiligung mit Anschaffungskosten von 100.000 Euro und aktuellem Verkehrswert von 800.000 Euro löst also eine Wegzugsbesteuerung auf 700.000 Euro aus.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42% entstehen Steuern von 294.000 Euro – ohne dass Sie die Anteile tatsächlich verkauft hätten.
Stundungsregelung und Sicherheitsleistung
Das deutsche Steuerrecht bietet eine Stundungsregelung für die Wegzugssteuer. Die Zahlung kann über sieben Jahre gestundet werden, wenn Sie entsprechende Sicherheiten stellen.
Mögliche Sicherheiten sind:
- Bankbürgschaften (typischerweise 2-3% Zinsen jährlich)
- Verpfändung von Wertpapieren oder Immobilien
- Solidarische Bürgschaft durch Dritte
Die Stundung verfällt automatisch, wenn Sie die stillen Reserven innerhalb der Stundungsfrist realisieren. Ein Verkauf der GmbH-Anteile macht die gestundete Steuer sofort fällig.
Befreiung bei EU/EWR-Umzug vs. Drittstaat
Hier zeigt sich ein entscheidender Nachteil der Dubai-Auswanderung gegenüber EU-Destinationen. Bei einem Umzug innerhalb der EU oder des EWR ist die Wegzugsbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen vermeidbar.
Dubai als Drittstaat bietet diese Privilegierung nicht. Die Wegzugsbesteuerung tritt unabhängig von der weiteren Entwicklung der Beteiligungen ein.
Dieser Unterschied kann bei wesentlichen Beteiligungen zu Mehrkosten von mehreren hunderttausend Euro führen.
Laufende Meldepflichten
Als beschränkt Steuerpflichtiger mit deutschen Einkünften bleiben Sie zur Abgabe einer deutschen Steuererklärung verpflichtet. Diese muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.
Zusätzlich gelten spezielle Meldepflichten:
- Mitteilung über Wegzug an das Finanzamt (§ 138 AO)
- Meldung von Auslandskonten über 50.000 Euro (§ 138a AO)
- Anzeige von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften
- Ggf. Anzeige nach Außensteuergesetz bei CFC-Tatbeständen
Beschränkte Steuerpflicht in der Praxis: Fallbeispiele für Dubai-Residenten
Die folgenden Praxisbeispiele zeigen typische Konstellationen von Dubai-Auswanderern und ihre steuerlichen Konsequenzen.
Fall 1: SaaS-Gründer mit deutscher GmbH
Ausgangssituation: Marcus (34) führt eine deutsche GmbH im Software-Bereich mit 2,5 Millionen Euro Jahresumsatz. Er hält 80% der Anteile, die restlichen 20% gehören seinem Co-Founder. Die Anteile haben einen Verkehrswert von 4 Millionen Euro bei Anschaffungskosten von 25.000 Euro.
Steuerliche Konsequenzen beim Dubai-Umzug:
- Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven: (4.000.000 × 0,8) – 25.000 = 3.175.000 Euro
- Einkommensteuer bei 45% Grenzsteuersatz: ca. 1.428.750 Euro
- Mögliche Stundung über 7 Jahre mit Bankbürgschaft (ca. 85.000 Euro jährlich)
Optimierungsansätze:
Marcus strukturiert vor dem Umzug um. Er überträgt seine GmbH-Anteile an eine Dubai-Holding und realisiert dabei die stillen Reserven in Deutschland. Die deutsche Steuer von 1,4 Millionen Euro wird mit dem Verkaufserlös beglichen.
Zukünftige Wertsteigerungen der Anteile fallen nur noch unter UAE-Besteuerung – bei Qualifying Income sind das 0%.
Fall 2: E-Commerce-Unternehmerin mit Immobilienportfolio
Ausgangssituation: Sarah (41) betreibt Amazon FBA mit Lager in Deutschland und besitzt drei vermietete Wohnungen in München. Ihre Dubai-Gesellschaft erzielt 800.000 Euro Gewinn jährlich, die deutschen Mieteinnahmen betragen 120.000 Euro netto.
Steuerliche Einordnung nach Dubai-Umzug:
Einkommensart | Steuerlicher Status | Besteuerung |
---|---|---|
Dubai E-Commerce Gewinne | Ausländische Einkünfte | 0% in UAE, 0% in Deutschland |
Deutsche Mieteinnahmen | Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte | ca. 35% deutsche Einkommensteuer |
FBA-Lager in Deutschland | Deutsche Betriebsstätte | Anteilige deutsche Besteuerung |
Herausforderung Betriebsstätte:
Das deutsche Lager könnte eine Betriebsstätte der Dubai-Gesellschaft darstellen. In diesem Fall würden Teile des E-Commerce-Gewinns der deutschen Besteuerung unterliegen.
Sarah optimiert durch Auslagerung an einen deutschen Fulfillment-Dienstleister. Die Dubai-Gesellschaft zahlt marktübliche Lagergebühren, vermeidet aber eine eigene Betriebsstätte.
Fall 3: Berater mit internationaler Klientel
Ausgangssituation: Thomas (52) arbeitet als Unternehmensberater mit Fokus auf Digitalisierung. 60% seiner Kunden sitzen in Deutschland, 40% in anderen EU-Ländern und den USA. Sein Jahreshonorar beträgt 650.000 Euro.
Abgrenzung der Besteuerung:
Entscheidend ist der Ort der Leistungserbringung. Beratungsleistungen für deutsche Kunden, die in Deutschland erbracht werden, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht.
Thomas optimiert durch klare Vertragsgestaltung:
- Alle Beratungsleistungen werden formal von Dubai aus erbracht
- Deutsche Kundenbesuche sind reine Akquisitions- oder Präsentationstermine
- Workshops und Strategiesitzungen finden in Dubai oder neutralen Ländern statt
- Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich über die Dubai-Gesellschaft
Durch diese Strukturierung fallen nur noch Reisekosten und Akquisitionsaufwendungen in Deutschland an – keine steuerpflichtigen Honorareinnahmen.
Häufige Fehler und Fallstricke beim Steuerstatus-Wechsel
Die Praxis zeigt typische Fehlerquellen, die den gewünschten Statuswechsel gefährden oder zu unerwarteten Steuernachzahlungen führen.
Scheinwegzug: Beibehaltung wesentlicher Anknüpfungspunkte
Der häufigste Fehler ist der sogenannte Scheinwegzug. Dabei melden sich Steuerpflichtige formal ab, behalten aber wesentliche Verbindungen zu Deutschland bei.
Typische Scheinwegzug-Indikatoren:
- Beibehaltung einer möblierten Wohnung oder eines Zimmers
- Familienangehörige (Ehepartner, minderjährige Kinder) bleiben in Deutschland
- Mehr als 183 Tage Aufenthalt in Deutschland pro Jahr
- Weiterführung eines deutschen Gewerbebetriebs ohne klare Strukturierung
- Beibehaltung der operativen Geschäftsführung deutscher Gesellschaften
Das Finanzamt prüft solche Fälle intensiv. Bei einem festgestellten Scheinwegzug wird rückwirkend unbeschränkte Steuerpflicht angenommen – mit entsprechenden Nachzahlungen und Zinsen.
Unzureichende Dokumentation des Dubai-Aufenthalts
Viele Auswanderer unterschätzen die Dokumentationsanforderungen. Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise über Ihren tatsächlichen Aufenthaltsort verlangen.
Notwendige Nachweise:
- Emirates ID und UAE Residence Visa
- Mietvertrag oder Kaufvertrag für Dubai-Immobilie
- Bankauszüge mit Dubai-Kontobewegungen
- Kreditkartenabrechnungen mit Transaktionsorten
- Flugtickets und Einreisestempel
- Registrierung bei deutschen Konsulaten (falls erfolgt)
- Utility Bills und lokale Vertragsabschlüsse
Führen Sie ein genaues Aufenthaltsprotokoll. Mobile Apps wie TripIt oder manuelle Excel-Listen können dabei helfen.
Falsche Einschätzung der Economic Substance
Die UAE Economic Substance Requirements werden oft unterschätzt. Unzureichende Substanz kann nicht nur UAE-Strafen nach sich ziehen, sondern auch die deutsche Anerkennung Ihrer Dubai-Gesellschaft gefährden.
Besonders kritisch für deutsche Steuerzwecke:
- Geschäftsleitung weiterhin von Deutschland aus
- Keine qualifizierten Angestellten in Dubai
- Verträge werden weiterhin in Deutschland verhandelt und abgeschlossen
- Buchhaltung und Administration laufen über deutsche Dienstleister
Solche Strukturen können zur Annahme einer deutschen Betriebsstätte oder sogar eines deutschen Gesellschaftssitzes führen.
Übersehen von CFC-Rules (Hinzurechnungsbesteuerung)
Auch bei formell korrektem Wegzug können deutsche CFC-Rules (Controlled Foreign Company Rules) greifen. Diese erfassen passive Einkünfte ausländischer Gesellschaften unter deutscher Kontrolle.
CFC-Tatbestand liegt vor bei:
- Mehr als 50% Beteiligung an der Dubai-Gesellschaft
- Passive Einkünfte (Zinsen, Lizenzen, Dividenden) über 10% der Gesamteinkünfte
- Niedrige ausländische Besteuerung (unter 25%)
In Dubai mit 0% Corporate Tax ist der Niedrigsteuer-Tatbestand regelmäßig erfüllt. Passive Einkünfte werden dann anteilig der deutschen Besteuerung unterworfen – auch bei beschränkter Steuerpflicht.
Timing-Fehler bei der Wegzugsbesteuerung
Die Wegzugsbesteuerung tritt am Tag der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht ein. Viele Steuerpflichtige versäumen es, diesen Zeitpunkt strategisch zu wählen.
Optimierungsansätze:
- Vorherige Realisierung von Verlusten zur Verrechnung
- Timing des Wegzugs in Jahre mit niedrigeren sonstigen Einkünften
- Vorherige Umstrukturierung zur Reduzierung stiller Reserven
- Nutzung von Bewertungsabschlägen bei nicht börsennotierten Anteilen
Checkliste: So sichern Sie Ihren Wechsel zur beschränkten Steuerpflicht ab
Diese Checkliste hilft Ihnen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung Ihres Statuswechsels. Bearbeiten Sie jeden Punkt sorgfältig und dokumentieren Sie alle Schritte.
6-12 Monate vor dem Umzug
Steuerliche Analyse und Planung:
- □ Berechnung der Wegzugsbesteuerung bei allen relevanten Beteiligungen
- □ Prüfung von Optimierungsmaßnahmen (Umstrukturierung, Verlustverrechnung)
- □ Analyse der Economic Substance Requirements für geplante UAE-Struktur
- □ Bewertung von CFC-Risiken bei passiven Einkünften
- □ Klärung der Sozialversicherungspflicht und Krankenversicherung
UAE-Strukturplanung:
- □ Auswahl der geeigneten Freezone oder Onshore-Jurisdiktion
- □ Planung der Gesellschaftsstruktur und Anteilsverhältnisse
- □ Vorbereitung der Economic Substance (Office, Personal, Bankkonto)
- □ Beantragung des UAE Residence Visa
- □ Eröffnung von UAE-Bankkonten
3-6 Monate vor dem Umzug
Abwicklung deutscher Verbindungen:
- □ Kündigung von Miet- oder Leasingverträgen (oder Umwandlung in reine Vermietung)
- □ Verkauf/Vermietung eigener Immobilien oder Sicherstellung der Fremdverwaltung
- □ Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführungsstrukturen
- □ Übertragung von Bankvollmachten und Verwaltungsbefugnissen
- □ Klärung der weiteren Betreuung deutscher Kunden und Lieferanten
Administrative Vorbereitung:
- □ Zusammenstellung aller Nachweise für UAE-Residenz
- □ Vorbereitung der Dokumentation für deutsche Finanzbehörden
- □ Anpassung von Versicherungsverträgen (international gültige Policen)
- □ Klärung der Steuernummer-Verwaltung und Vertretungsregelungen
Unmittelbar beim Umzug (0-3 Monate)
Formelle Abmeldung:
- □ Abmeldung bei der deutschen Meldebehörde mit Wegzugsbescheinigung
- □ Anmeldung in Dubai bei der lokalen Behörde (Emirates ID)
- □ Mitteilung an das deutsche Finanzamt über Wegzug (§ 138 AO)
- □ Information aller Geschäftspartner über neue Kontaktdaten
- □ Umstellung der Rechnungslegung auf Dubai-Gesellschaft
Aufbau der UAE-Struktur:
- □ Bezug des UAE-Büros und Aufbau der operativen Tätigkeiten
- □ Einstellung von qualifiziertem Personal (falls für Economic Substance erforderlich)
- □ Implementierung der UAE-Buchhaltung und Compliance-Prozesse
- □ Aktivierung aller UAE-Bankkonten und Zahlungsverkehr
- □ Registrierung bei allen relevanten UAE-Behörden
Nach dem Umzug (laufende Compliance)
Deutsche Steuerpflichten:
- □ Abgabe der deutschen Steuererklärung für das Wegzugsjahr
- □ Beantragung der Stundung der Wegzugsbesteuerung (falls gewünscht)
- □ Laufende Abgabe deutscher Steuererklärungen bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften
- □ Einhaltung aller Meldepflichten (Auslandskonten, Beteiligungen)
- □ Dokumentation der UAE-Aufenthaltstage
UAE-Compliance:
- □ Einhaltung der Economic Substance Requirements
- □ Rechtzeitige Verlängerung von Visa und Emirates ID
- □ Ordnungsgemäße UAE-Buchhaltung und Jahresabschlüsse
- □ Rechtzeitige Einreichung aller UAE-Steuererklärungen
- □ Aufrechterhaltung der Substanzanforderungen
Monitoring und Optimierung:
- □ Regelmäßige Überprüfung der Aufenthaltstage (max. 183 in Deutschland)
- □ Monitoring von Steuerrechtsänderungen in Deutschland und UAE
- □ Jährliche Bewertung der Strukturoptimierung
- □ Anpassung bei Änderungen der Geschäftstätigkeit oder Einkommensstruktur
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich während der Wegzugsbesteuerung-Stundung nach Deutschland zurückziehen?
Ja, ein Rückzug ist möglich, führt aber zur sofortigen Fälligkeit der gestundeten Wegzugssteuer. Zusätzlich werden Stundungszinsen fällig. Planen Sie daher Ihren Dubai-Umzug als langfristige Entscheidung.
Wie wirkt sich ein Dubai-Umzug auf meine deutsche Krankenversicherung aus?
Bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht endet in der Regel auch die deutsche Krankenversicherungspflicht. Gesetzlich Versicherte können eine Anwartschaft abschließen, Privatversicherte ihre Verträge oft international erweitern.
Muss ich meine deutsche GmbH auflösen, wenn ich nach Dubai ziehe?
Nein, die deutsche GmbH kann bestehen bleiben. Wichtig ist die klare Trennung der Geschäftsführung. Die operative Leitung sollte an einen deutschen Geschäftsführer übertragen werden, um Betriebsstätten-Risiken zu vermeiden.
Welche Mindestaufenthaltsdauer gilt für die UAE-Residenz?
Für die Aufrechterhaltung des UAE Residence Visa müssen Sie mindestens einmal alle 180 Tage in die UAE einreisen. Für Steuerzwecke ist ein tatsächlicher Aufenthalt von mehr als 90 Tagen pro Jahr empfehlenswert.
Kann ich als Dubai-Resident weiterhin deutsche Immobilien besitzen?
Ja, der Besitz deutscher Immobilien ist unproblematisch. Mieteinnahmen unterliegen dann der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Achten Sie darauf, dass vermietete Immobilien nicht als verfügbarer Wohnsitz interpretiert werden können.
Was passiert mit meiner deutschen Rente bei Dubai-Auswanderung?
Deutsche Renten werden grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Als beschränkt Steuerpflichtiger zahlen Sie deutsche Einkommensteuer nur auf deutsche Renteneinkünfte.
Wie hoch sind die typischen Kosten für eine Dubai-Auswanderung?
Rechnen Sie mit einmaligen Kosten von 25.000-50.000 Euro für Gesellschaftsgründung, Visa, Office-Setup und Beratung. Laufende Kosten liegen bei 15.000-30.000 Euro jährlich für Office, Buchhaltung und Compliance – abhängig von der gewählten Struktur.
Gelten die Economic Substance Requirements auch für kleine Unternehmen?
Ja, die ESR gelten grundsätzlich für alle UAE-Gesellschaften mit relevanten Aktivitäten, unabhängig von der Größe. Allerdings gibt es reduzierte Anforderungen für Holding-Gesellschaften und bei geringen Umsätzen (unter 50 Millionen AED).