Inhaltsverzeichnis
- Dubai als Firmenstandort 2025: Warum deutsche Unternehmer zunehmend umziehen
- Firma in Dubai gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für 2025
- Dubai Steuern 2025: Corporate Tax und Einkommensteuer verstehen
- Kosten einer Dubai-Gründung: Transparente Kalkulation für 2025
- Dubai Visa und Residency: Ihr Weg zur UAE-Residenz
- Praktische Umsetzung: Dubai-Gründung erfolgreich managen
- Häufige Fehler bei der Dubai-Gründung vermeiden
- Häufig gestellte Fragen
Dubai hat sich in den letzten Jahren zu einem der attraktivsten Unternehmensstandorte für deutsche Gründer entwickelt. Besonders seit der Einführung der neuen Corporate Tax-Regelungen 2023 bietet das Emirat eine einzigartige Kombination aus steuerlichen Vorteilen und rechtlicher Sicherheit. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Unternehmer?
Wenn Sie überlegen, Ihre Firma in Dubai zu gründen, stehen Sie vor einer Vielzahl von Entscheidungen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung können Sie nicht nur erheblich Steuern sparen, sondern auch von einem der dynamischsten Geschäftsumfelder der Welt profitieren. Allerdings gibt es auch Fallstricke, die teuer werden können.
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie für eine erfolgreiche Dubai-Gründung wissen müssen. Dabei fokussiere ich mich auf die praktische Umsetzung und die aktuellen Regelungen für 2025. Das Ziel: Sie erhalten eine ehrliche, umfassende Einschätzung aller Aspekte – von den Steuervorteilen bis zu den versteckten Kosten.
Dubai als Firmenstandort 2025: Warum deutsche Unternehmer zunehmend umziehen
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Laut der Dubai Department of Economy and Tourism wurden 2024 über 8.000 neue Unternehmen mit deutscher Beteiligung registriert. Das entspricht einem Anstieg von 23% gegenüber dem Vorjahr. Aber was macht Dubai so attraktiv für deutsche Gründer?
Die aktuellen Steuervorteile der VAE im Überblick
Dubai bietet als Teil der Vereinigten Arabischen Emirate ein steuerliches Umfeld, das für viele deutsche Unternehmer revolutionär ist. Das wichtigste Element: 0% Einkommensteuer für natürliche Personen. Das bedeutet, Sie zahlen auf Ihr Gehalt, Ihre Dividenden und andere persönliche Einkünfte keine Steuer.
Außerdem gilt seit Juni 2023 die neue Corporate Tax (Körperschaftsteuer) in den VAE. Diese beträgt 9% für Gewinne über 375.000 AED (etwa 94.000 Euro) pro Jahr. Allerdings können Free Zone-Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin 0% Corporate Tax zahlen, wenn sie ausschließlich sogenanntes Qualifying Income erzielen.
Was ist Qualifying Income? Darunter fallen Einkünfte aus:
- Handel mit Ländern außerhalb der VAE
- Dienstleistungen für Kunden außerhalb der VAE
- Lizenzierung von geistigem Eigentum an Nicht-VAE-Unternehmen
- Dividenden von Qualifying Free Zone Persons
Für einen deutschen SaaS-Gründer mit internationaler Kundschaft bedeutet das konkret: Wenn 95% seiner Kunden außerhalb der VAE sind, kann er weiterhin 0% Corporate Tax zahlen. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber der deutschen Körperschaftsteuer von etwa 30%.
Economic Substance Requirements: Was Sie wirklich erfüllen müssen
Die Economic Substance Requirements (ESR) sind seit 2019 ein zentraler Compliance-Baustein in den VAE. Diese Regelungen verlangen, dass Unternehmen ausreichend wirtschaftliche Substanz in den VAE haben müssen. Das klingt komplizierter, als es ist.
Grundsätzlich müssen Sie drei Kernelemente erfüllen:
- Core Income Generating Activities (CIGA): Die wesentlichen gewinnbringenden Aktivitäten müssen in den VAE stattfinden
- Adequate Employees: Sie benötigen qualifizierte Mitarbeiter vor Ort
- Adequate Operating Expenditure: Angemessene Betriebsausgaben in den VAE
Für einen Performance-Marketing-Agenturinhaber würde das bedeuten: Mindestens ein Director muss in Dubai residieren, die strategischen Entscheidungen müssen vor Ort getroffen werden, und ein Teil des Teams sollte ebenfalls in den VAE arbeiten. Ein einfaches Briefkastenbüro reicht definitiv nicht aus.
Die gute Nachricht: Viele Remote-First-Unternehmen erfüllen diese Anforderungen leichter als gedacht. Wenn Sie ohnehin planen, ein Teil Ihres Teams nach Dubai zu verlagern, haben Sie bereits einen großen Schritt in Richtung Compliance gemacht.
Dubai vs. andere Offshore-Standorte: Der ehrliche Vergleich
Dubai wird oft mit klassischen Offshore-Jurisdiktionen wie den Kaimaninseln oder den Britischen Jungferninseln verglichen. Das ist jedoch ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Dubai bietet eine völlig andere Qualität an Infrastruktur und Rechtssicherheit.
Aspekt | Dubai/VAE | Klassische Offshore-Zentren | Singapur |
---|---|---|---|
Einkommensteuer | 0% | 0% | 0-22% |
Corporate Tax | 0-9%* | 0% | 17% |
Banking-Qualität | Hoch | Mittel | Sehr hoch |
Regulatorische Sicherheit | Hoch | Mittel-Niedrig | Sehr hoch |
Substanzanforderungen | Moderat | Niedrig | Hoch |
Lebensqualität | Sehr hoch | Niedrig-Mittel | Sehr hoch |
*0% für Qualifying Free Zone Income, 9% für andere Einkünfte über 375.000 AED
Der entscheidende Unterschied liegt in der Reputation und Akzeptanz. Während klassische Offshore-Strukturen zunehmend unter Druck geraten und von deutschen Behörden kritisch betrachtet werden, genießen die VAE einen ausgezeichneten Ruf. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE sorgt zusätzlich für Rechtssicherheit.
Außerdem bietet Dubai eine Lebensqualität, die bei klassischen Offshore-Standorten undenkbar ist. Als internationales Geschäftszentrum mit erstklassiger Infrastruktur können Sie hier nicht nur Steuern sparen, sondern auch ein hochwertiges Leben führen.
Firma in Dubai gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für 2025
Die Gründung einer Firma in Dubai mag auf den ersten Blick komplex erscheinen. Tatsächlich ist der Prozess jedoch gut strukturiert und bei richtiger Vorbereitung in 4-6 Wochen abgeschlossen. Der Schlüssel liegt in der Wahl der richtigen Unternehmensform und der gründlichen Vorbereitung aller Dokumente.
Free Zone vs. Mainland Company: Die richtige Wahl für Ihr Business
Diese Entscheidung ist fundamental für Ihren Erfolg in Dubai. Beide Optionen haben spezifische Vor- und Nachteile, die je nach Geschäftsmodell unterschiedlich gewichtet werden müssen.
Free Zone Company (FZC) eignet sich besonders für:
- Tech-Unternehmen mit internationaler Kundschaft
- Online-Dienstleister und SaaS-Anbieter
- Content-Creator und digitale Agenturen
- E-Commerce-Unternehmen ohne lokalen Vertrieb
Die Vorteile einer FZC sind beeindruckend: 100% ausländisches Eigentum, keine Währungsrestriktionen, vereinfachte Import-/Export-Verfahren und – bei Qualifying Income – 0% Corporate Tax. Außerdem sind die Gründungskosten in der Regel niedriger.
Der wichtigste Nachteil: FZCs dürfen grundsätzlich nicht direkt im VAE-Markt agieren. Wenn Sie vorhaben, lokale Kunden zu gewinnen oder Büros außerhalb der Free Zone zu betreiben, wird es kompliziert.
Mainland Company (LLC) ist die bessere Wahl für:
- Unternehmen mit signifikantem VAE-Geschäft
- Firmen, die lokale Partnerschaften planen
- Dienstleister mit physischer Präsenz im gesamten VAE
- Unternehmen mit komplexen Lieferketten
Bei einer LLC können Sie überall in den VAE Geschäfte machen und benötigen keine separaten Service Agent-Vereinbarungen für lokale Aktivitäten. Allerdings benötigen Sie einen lokalen Partner (Emirati) mit mindestens 51% Anteil – zumindest auf dem Papier. In der Praxis können Sie durch Nominee-Vereinbarungen die operative Kontrolle behalten.
Für die meisten deutschen Gründer ist eine Free Zone Company der bessere Einstieg. Die steuerlichen Vorteile sind klarer, die Compliance-Anforderungen überschaubarer und die Gründung schneller.
Erforderliche Dokumente und Voraussetzungen
Eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente beschleunigt den Gründungsprozess erheblich. Hier ist die komplette Checkliste für deutsche Gründer:
Persönliche Dokumente:
- Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, apostilliert)
- Hochschuldiplom oder Berufszertifikat (apostilliert)
- Lebenslauf in englischer Sprache
- Passfotos (weiße Hintergrund, spezifische VAE-Anforderungen)
Business-Dokumente:
- Business Plan (detailliert, auf Englisch)
- Bankreferenz von deutscher Bank
- NOC (No Objection Certificate) vom aktuellen Arbeitgeber (falls zutreffend)
- Mietvertrag oder Kaufnachweis für Büroräume
Besonders wichtig ist die Apostillierung deutscher Dokumente. Dieser Prozess dauert oft 2-3 Wochen und sollte frühzeitig eingeleitet werden. Die Apostille bestätigt die Echtheit deutscher Dokumente für die Verwendung in den VAE.
Ein Tipp aus der Praxis: Lassen Sie alle Dokumente professionell ins Arabische übersetzen. Auch wenn dies nicht immer zwingend erforderlich ist, beschleunigt es die Bearbeitung bei den Behörden erheblich.
Gründungsprozess: Von der Beantragung bis zur Bankkontoeröffnung
Der Gründungsprozess folgt einem bewährten Ablaufplan. Hier die wichtigsten Schritte mit realistischen Zeitrahmen:
Woche 1-2: Vorbereitung und Firmennamensreservierung
- Free Zone auswählen (DIFC, DMCC, Dubai South, etc.)
- Firmennamen prüfen und reservieren
- Alle Dokumente sammeln und apostillieren
- Büroräume besichtigen und Mietvertrag vorbereiten
Woche 2-3: Lizenzantrag und Registrierung
- Lizenzantrag bei der gewählten Free Zone Authority einreichen
- Initial Approval erhalten (meist 3-5 Werktage)
- Mietvertrag für Büroräume finalisieren
- Memorandum of Association erstellen
Woche 3-4: Lizenzerteilung und Visa-Antrag
- Trade License erhalten
- Employer Card beantragen
- Investor Visa beantragen
- Firmenstempel anfertigen lassen
Woche 4-6: Banking und finaler Setup
- Bankkonto eröffnen (kann 1-3 Wochen dauern)
- Emirates ID beantragen
- VAT-Registrierung (falls erforderlich)
- Buchhaltungssystem einrichten
Die Bankkontoeröffnung ist oft der zeitaufwändigste Schritt. Verschiedene Banken haben unterschiedliche Anforderungen und Bearbeitungszeiten. Emirates NBD und ADCB gelten als gründerfreundlich, verlangen aber teilweise Mindesteinlagen von 25.000-50.000 AED.
Ein kritischer Punkt: Besuchen Sie Dubai mindestens zweimal während des Gründungsprozesses. Viele Schritte erfordern Ihre physische Anwesenheit, und eine persönliche Beziehung zu den Behörden und Banken beschleunigt alles erheblich.
Dubai Steuern 2025: Corporate Tax und Einkommensteuer verstehen
Das neue Steuersystem der VAE, das im Juni 2023 eingeführt wurde, hat die Spielregeln für Unternehmen grundlegend verändert. Für deutsche Gründer ergeben sich dadurch sowohl neue Möglichkeiten als auch zusätzliche Compliance-Pflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für Ihre langfristige Steuerplanung.
Die neue Corporate Tax Rate: 0% vs. 9% richtig nutzen
Die VAE Corporate Tax funktioniert nach einem gestaffelten System, das erheblich günstiger ist als die deutsche Körperschaftsteuer. Hier die Details:
Gewinnspanne (AED) | Gewinnspanne (EUR) | Steuersatz | Beispiel: Steuer bei 500.000 EUR Gewinn |
---|---|---|---|
0 – 375.000 | 0 – 94.000 | 0% | 0 EUR |
Über 375.000 | Über 94.000 | 9% | 36.540 EUR (auf 406.000 EUR) |
Zum Vergleich: In Deutschland würden Sie auf 500.000 EUR Gewinn etwa 150.000 EUR Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer zahlen – insgesamt rund 30%. In den VAE sind es effektiv 7,3%.
Doch hier wird es interessant: Free Zone-Unternehmen können unter bestimmten Umständen weiterhin 0% Corporate Tax zahlen. Der Schlüssel liegt im sogenannten Qualifying Income.
Qualifying Income: So bleiben Sie steuerbefreit
Qualifying Income ist das Herzstück der steuerlichen Planung für Free Zone-Unternehmen. Die Definition ist präzise und eröffnet erhebliche Optimierungsmöglichkeiten:
Qualifying Income umfasst:
- Einkünfte aus dem Handel mit Waren oder Dienstleistungen mit Personen außerhalb der VAE
- Einkünfte aus der Herstellung oder Verarbeitung von Waren in der Free Zone für den Export
- Einkünfte aus Dienstleistungen, die außerhalb der VAE verwendet werden
- Dividenden, Kapitalgewinne und andere Einkünfte von Qualifying Free Zone Persons
Für einen deutschen SaaS-Anbieter bedeutet das konkret: Wenn seine Software hauptsächlich von Kunden außerhalb der VAE genutzt wird, sind diese Einkünfte Qualifying Income und somit steuerfrei. Selbst bei einem Jahresgewinn von 2 Millionen EUR zahlt er 0% Corporate Tax.
Aber Vorsicht: Es gibt eine wichtige Ausnahme. Die sogenannte De Minimis Rule besagt, dass mindestens 95% der Einkünfte Qualifying Income sein müssen, um die komplette Steuerbefreiung zu erhalten. Bei 90% Qualifying Income würden Sie auf das gesamte Einkommen 9% Steuer zahlen.
Ein praktisches Beispiel: Ein Performance-Marketing-Spezialist mit 1 Million EUR Jahresgewinn hat 970.000 EUR aus internationalen Kunden (97% Qualifying Income) und 30.000 EUR aus VAE-Kunden. Ergebnis: 0% Corporate Tax auf den gesamten Gewinn.
Ändert sich das Verhältnis auf 93% internationale und 7% lokale Einkünfte, zahlt er 9% Corporate Tax auf den kompletten Gewinn – das wären 81.540 EUR Steuern statt 0 EUR.
Double Taxation Treaties: Schutz vor Doppelbesteuerung
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den VAE ist ein wichtiger Baustein Ihrer Steuerplanung. Es verhindert, dass Sie sowohl in Deutschland als auch in den VAE auf dieselben Einkünfte Steuern zahlen müssen.
Die wichtigsten Bestimmungen des DBA:
Dividenden: Werden grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem der Empfänger steuerlich ansässig ist. Als VAE-Resident zahlen Sie 0% auf Dividenden Ihrer Dubai-Firma.
Zinsen: Unterliegen einer Quellensteuer von maximal 5% in dem Land, aus dem sie stammen. Da die VAE keine Quellensteuer auf Zinsen erheben, bleiben auch diese faktisch steuerfrei.
Lizenzgebühren: Können in dem Land besteuert werden, aus dem sie stammen, maximal jedoch 10%. Für IP-intensive Unternehmen ein wichtiger Vorteil.
Unternehmensgewinne: Werden grundsätzlich nur in dem Land besteuert, in dem das Unternehmen ansässig ist – außer es hat eine feste Geschäftseinrichtung im anderen Land.
Ein entscheidender Punkt für deutsche Gründer: Das DBA schützt Sie vor der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung, solange Ihr VAE-Unternehmen echte wirtschaftliche Aktivitäten ausübt. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber klassischen Offshore-Strukturen.
Jedoch müssen Sie als VAE-Resident bestimmte deutsche Steuerregeln beachten. Wenn Sie Ihre deutsche Steuerresidenz aufgeben, greift unter Umständen die Wegzugsbesteuerung auf deutsche Beteiligungen. Diese sollten Sie frühzeitig mit einem spezialisierten Steuerberater besprechen.
Kosten einer Dubai-Gründung: Transparente Kalkulation für 2025
Eine realistische Kostenplanung ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Dubai-Gründung. Viele Unternehmer unterschätzen die Gesamtkosten und erleben böse Überraschungen. Daher finden Sie hier eine detaillierte Aufstellung aller anfallenden Kosten – sowohl einmalig als auch laufend.
Einmalige Gründungskosten im Detail
Die Gründungskosten variieren je nach gewählter Free Zone und Geschäftsmodell erheblich. Hier eine realistische Kalkulation für eine typische Free Zone Company:
Kostenposition | DMCC (Gold/Diamond) | DIFC (Finanzdienstleistungen) | Dubai South (Logistics/Tech) |
---|---|---|---|
Trade License | 15.000 – 25.000 AED | 35.000 – 75.000 AED | 12.000 – 18.000 AED |
Büro (Flexi Desk) | 8.000 – 15.000 AED | 25.000 – 50.000 AED | 6.000 – 12.000 AED |
Visa-Kosten (pro Person) | 5.000 – 8.000 AED | 6.000 – 10.000 AED | 4.000 – 7.000 AED |
Legal/Setup Fees | 8.000 – 12.000 AED | 15.000 – 25.000 AED | 6.000 – 10.000 AED |
Sonstige (Stempel, etc.) | 2.000 – 3.000 AED | 3.000 – 5.000 AED | 1.500 – 2.500 AED |
Gesamtkosten | 38.000 – 63.000 AED | 84.000 – 165.000 AED | 29.500 – 49.500 AED |
In EUR (ca.) | 9.500 – 15.750 EUR | 21.000 – 41.250 EUR | 7.375 – 12.375 EUR |
Zusätzliche einmalige Kosten, die oft übersehen werden:
- Dokumentenbeglaubigung und Übersetzung: 1.500 – 3.000 EUR
- Anwaltkosten in Deutschland: 2.000 – 5.000 EUR
- Bankkontoeröffnung: 1.000 – 2.500 EUR (teilweise Mindesteinlage erforderlich)
- Reisekosten: 2.000 – 4.000 EUR (mehrere Dubai-Trips)
- Buchhaltungssoftware-Setup: 500 – 1.500 EUR
Damit liegen die realistischen Gesamtkosten für eine Dubai-Gründung zwischen 15.000 und 50.000 EUR, je nach gewählter Free Zone und Komplexität Ihres Setups.
Laufende Jahreskosten und versteckte Ausgaben
Die laufenden Kosten sind oft der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Dubai-Struktur. Hier eine detaillierte Übersicht der jährlichen Ausgaben:
Pflichtige laufende Kosten:
- License Renewal: 12.000 – 35.000 AED (3.000 – 8.750 EUR)
- Büro/Flexi Desk: 8.000 – 60.000 AED (2.000 – 15.000 EUR)
- Visa Renewal: 4.000 – 6.000 AED pro Person (1.000 – 1.500 EUR)
- Buchhaltung/Audit: 8.000 – 20.000 AED (2.000 – 5.000 EUR)
- Emirates ID: 1.000 AED (250 EUR)
Versteckte oder optionale Kosten:
- Krankenversicherung: 3.000 – 8.000 AED (750 – 2.000 EUR)
- PRO Services: 5.000 – 15.000 AED (1.250 – 3.750 EUR)
- Bankkonto-Gebühren: 2.000 – 6.000 AED (500 – 1.500 EUR)
- Corporate Tax Compliance: 5.000 – 12.000 AED (1.250 – 3.000 EUR)
- Legal/Tax Advisory: 8.000 – 25.000 AED (2.000 – 6.250 EUR)
Zusätzlich fallen in Deutschland weiterhin Kosten an:
- Deutsche Steuerberatung: 3.000 – 8.000 EUR
- Wegzugsbesteuerung (falls zutreffend): Variable Kosten
- Compliance-Beratung: 2.000 – 5.000 EUR
Insgesamt sollten Sie mit jährlichen Fixkosten von 15.000 – 35.000 EUR rechnen. Das mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, aber im Vergleich zu den Steuereinsparungen ist es oft vernachlässigbar.
ROI-Berechnung: Ab welchem Gewinn lohnt sich Dubai?
Die entscheidende Frage für jeden Unternehmer: Ab welchem Gewinn rechtfertigen die Einsparungen den Aufwand? Hier eine pragmatische Berechnung für verschiedene Gewinnklassen:
Szenario 1: Tech-Gründer mit 300.000 EUR Jahresgewinn
- Deutsche Steuerlast (ca. 42%): 126.000 EUR
- VAE-Steuerlast (0% bei Qualifying Income): 0 EUR
- Ersparnis: 126.000 EUR
- Jährliche Zusatzkosten Dubai: 25.000 EUR
- Netto-Vorteil: 101.000 EUR pro Jahr
Szenario 2: Performance-Agentur mit 800.000 EUR Jahresgewinn
- Deutsche Steuerlast (ca. 30% Körperschaftsteuer): 240.000 EUR
- VAE-Steuerlast (0% bei Qualifying Income): 0 EUR
- Ersparnis: 240.000 EUR
- Jährliche Zusatzkosten Dubai: 30.000 EUR
- Netto-Vorteil: 210.000 EUR pro Jahr
Szenario 3: Online-Coach mit 150.000 EUR Jahresgewinn
- Deutsche Steuerlast (ca. 42%): 63.000 EUR
- VAE-Steuerlast (0% bei Qualifying Income): 0 EUR
- Ersparnis: 63.000 EUR
- Jährliche Zusatzkosten Dubai: 20.000 EUR
- Netto-Vorteil: 43.000 EUR pro Jahr
Als Faustregel gilt: Ab einem jährlichen Gewinn von etwa 200.000 EUR wird eine Dubai-Struktur wirtschaftlich interessant. Der Break-Even liegt oft schon bei 120.000 – 150.000 EUR, abhängig von Ihrem deutschen Steuersatz und der gewählten Dubai-Free Zone.
Aber Vorsicht: Diese Rechnung berücksichtigt nur die direkten Steuerkosten. Indirekte Faktoren wie Lebenshaltungskosten in Dubai, Zeitaufwand für Compliance oder mögliche Nachteile bei deutschen Kunden sollten Sie ebenfalls einkalkulieren.
Dubai Visa und Residency: Ihr Weg zur UAE-Residenz
Die UAE-Residenz ist der Schlüssel zu allen steuerlichen Vorteilen einer Dubai-Gründung. Ohne ordnungsgemäße Residenz können Sie die 0% Einkommensteuer nicht nutzen und riskieren steuerliche Probleme in Deutschland. Daher ist ein fundiertes Verständnis der verschiedenen Visa-Optionen essentiell.
Golden Visa vs. Investor Visa: Optionen für Unternehmer
Die VAE bieten verschiedene Residenz-Optionen für Unternehmer. Die beiden wichtigsten für deutsche Gründer sind das Investor Visa und das Golden Visa. Beide haben spezifische Voraussetzungen und Vorteile.
Investor Visa (Standard-Option)
Das klassische Investor Visa erhalten Sie automatisch bei der Gründung einer Free Zone Company. Die wichtigsten Eigenschaften:
- Gültigkeitsdauer: 2-3 Jahre (abhängig von der Free Zone)
- Mindestinvestition: Variiert je nach Free Zone (meist 50.000 – 150.000 AED)
- Verlängerung: Automatisch bei Lizenz-Renewal
- Familiennachzug: Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren
- Kosten: 5.000 – 8.000 AED pro Person
Das Investor Visa ist für die meisten Gründer vollkommen ausreichend. Es bietet alle steuerlichen Vorteile und ist unkompliziert zu erhalten und zu verlängern.
Golden Visa (Premium-Option)
Das Golden Visa ist eine langfristige Residenz-Option mit erheblichen zusätzlichen Vorteilen:
- Gültigkeitsdauer: 5 oder 10 Jahre
- Mindestinvestition: 2 Millionen AED (ca. 500.000 EUR) in Immobilien oder Unternehmen
- Verlängerung: Automatisch bei Erfüllung der Kriterien
- Familiennachzug: Erweiterte Familie, inklusive Eltern
- Besonderheit: Keine Anwesenheitspflicht in den VAE
Für etablierte Unternehmer mit hohem Vermögen bietet das Golden Visa zusätzliche Flexibilität. Besonders interessant: Sie müssen nicht physisch in den VAE leben, um die Residenz zu behalten. Das macht es zu einer attraktiven Option für mobile Geschäftsmodelle.
Seit 2022 gibt es auch spezielle Golden Visa-Kategorien für bestimmte Berufsgruppen:
- Skilled Professionals: Für Fachkräfte in zukunftsträchtigen Bereichen
- Entrepreneurs: Für Gründer mit innovativen Geschäftsideen
- Exceptional Students: Für Absolventen renommierter Universitäten
Familiennachzug und Steuerresidenz richtig planen
Der Familiennachzug ist oft ein entscheidender Faktor bei der Dubai-Entscheidung. Die VAE bieten großzügige Regelungen, aber es gibt wichtige Details zu beachten.
Wer kann nachziehen?
- Ehepartner (bei Investor Visa und Golden Visa)
- Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren
- Unverheiratete Töchter ohne Altersgrenze (bei bestimmten Visa-Typen)
- Unverheiratete Söhne bis 25 Jahre (bei Golden Visa)
- Eltern (nur bei Golden Visa mit Mindestgehalt von 20.000 AED/Monat)
Die Kosten für den Familiennachzug sind moderat: etwa 3.000 – 5.000 AED pro Person für Visa-Gebühren, medizinische Untersuchungen und Emirates ID.
Steuerresidenz vs. Visa-Residenz
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Das UAE-Visa allein macht Sie nicht automatisch zum UAE-Steuerresidenten. Für die steuerliche Anerkennung müssen Sie zusätzliche Kriterien erfüllen:
- Physische Anwesenheit: Mindestens 90 Tage pro Jahr in den VAE
- Permanent Home: Eine dauerhafte Wohnung in den VAE
- Center of Vital Interests: Der Lebensmittelpunkt sollte in den VAE liegen
- Economic Substance: Hauptgeschäftstätigkeit in den VAE
Für die deutsche Steuerresidenz gelten andere Regeln. Sie verlieren die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, wenn:
- Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland ist (unter 183 Tage)
- Keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland bestehen
Ein praktisches Beispiel: Ein Tech-Gründer verlagert seinen Lebensmittelpunkt nach Dubai, behält aber eine kleine Wohnung in Deutschland und besucht seine Familie regelmäßig. Solange er mehr als 183 Tage in Dubai verbringt und sein Unternehmen dort operiert, gilt er als UAE-Steuerresident und deutsche beschränkt Steuerpflichtiger.
Exit-Steuer und deutsche Wegzugsbesteuerung vermeiden
Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist eine der größten Hürden bei der Dubai-Verlagerung. Sie kann erhebliche Kosten verursachen, lässt sich aber durch geschickte Planung minimieren oder vermeiden.
Wann greift die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung gilt für Unternehmer, die:
- In den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren
- Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft von mindestens 1% halten
- Diese Beteiligung einen Wert von mehr als 500.000 EUR hat
In diesem Fall werden die stillen Reserven der Beteiligung bei Wegzug besteuert, als hätten Sie die Anteile verkauft. Bei einer Beteiligung im Wert von 2 Millionen EUR mit einem Buchwert von 500.000 EUR würden Sie auf 1,5 Millionen EUR fiktiven Gewinn etwa 375.000 EUR Steuern zahlen.
Strategien zur Vermeidung:
1. Zeitliche Planung: Verlagern Sie Ihren Wohnsitz vor dem kritischen Schwellenwert von 500.000 EUR Beteiligungswert.
2. Anteilsverdünnung: Reduzieren Sie Ihre Beteiligung unter 1% durch Aufnahme von Investoren oder Übertragung an Familienangehörige.
3. Unternehmensumwandlung: Wandeln Sie die deutsche GmbH in eine Personengesellschaft um, bevor Sie wegziehen.
4. Stundung beantragen: Die Wegzugsteuer kann über 7 Jahre gestundet werden, wenn Sie in der EU bleiben. Bei Wegzug in die VAE ist keine Stundung möglich.
5. Doppelbesteuerungsabkommen nutzen: Das DBA zwischen Deutschland und den VAE kann eine Anrechnung der deutschen Wegzugsteuer auf spätere UAE-Steuern ermöglichen.
Ein konkretes Beispiel: Ein SaaS-Gründer mit einer deutschen GmbH im Wert von 3 Millionen EUR plant den Umzug nach Dubai. Strategie: Er nimmt vor dem Wegzug einen Investor auf, der 20% der Anteile erwirbt. Dadurch sinkt seine Beteiligung auf 80%, aber der Schwellenwert von 1% wird weiterhin überschritten. Alternativ überträgt er 60% der Anteile an eine Familienholding, wodurch seine direkte Beteiligung unter 1% fällt und die Wegzugsbesteuerung entfällt.
Die Wegzugsbesteuerung ist komplex und sollte immer mit einem spezialisierten deutschen Steuerberater geplant werden. Eine frühzeitige Beratung – idealerweise 2-3 Jahre vor dem geplanten Wegzug – kann erhebliche Kosten sparen.
Praktische Umsetzung: Dubai-Gründung erfolgreich managen
Die erfolgreiche Führung einer Dubai-Firma erfordert mehr als nur die Gründung. Operatives Management, Compliance und die richtige Infrastruktur entscheiden über den langfristigen Erfolg. Hier erfahren Sie, wie Sie die häufigsten Stolpersteine vermeiden und Ihr Dubai-Setup professionell aufbauen.
Banking in Dubai: Kontoeröffnung und internationale Transfers
Das Banking ist oft der komplexeste Aspekt einer Dubai-Gründung. Die Banken haben ihre Anforderungen in den letzten Jahren verschärft, aber mit der richtigen Vorbereitung ist die Kontoeröffnung weiterhin machbar.
Die besten Banken für Gründer:
Bank | Mindesteinlage | Besonderheiten | Bearbeitungszeit |
---|---|---|---|
Emirates NBD | 25.000 AED | Gründerfreundlich, gute Online-Services | 1-2 Wochen |
ADCB | 50.000 AED | Exzellenter Service, Premium-Banking | 2-3 Wochen |
Mashreq Bank | 30.000 AED | Flexible Anforderungen, Tech-fokussiert | 1-3 Wochen |
RAK Bank | 15.000 AED | Günstige Option, längere Bearbeitung | 2-4 Wochen |
Erforderliche Dokumente für die Kontoeröffnung:
- Trade License (Original und Kopie)
- Memorandum of Association
- Emirates ID (aller Bevollmächtigten)
- Reisepass mit UAE-Entry Stamp
- Salary Certificate oder Income Declaration
- Bank Reference Letter aus Deutschland
- Mietvertrag für UAE-Wohnung
Ein wichtiger Tipp: Bereiten Sie einen detaillierten Business Plan vor, der Ihr Geschäftsmodell, erwartete Transaktionsvolumen und Kundenherkunft erklärt. Die Banken prüfen besonders genau, ob Ihr Geschäft echte wirtschaftliche Substanz hat.
Internationale Transfers und Compliance:
UAE-Banken unterliegen strengen internationalen Compliance-Regeln. Für deutsche Unternehmer sind besonders relevant:
- CRS (Common Reporting Standard): Kontoinformationen werden automatisch an Deutschland übermittelt
- FATCA: Meldepflichten gegenüber den USA bei US-Kunden
- Sanctions Screening: Alle Transaktionen werden auf Sanktionslisten geprüft
Planen Sie regelmäßige größere Transfers nach Deutschland oder Europa? Dann informieren Sie Ihre Bank vorab über das erwartete Transfervolumen. Unerwartete große Beträge können zu Nachfragen oder temporären Sperren führen.
Buchhaltung und IFRS-Compliance: Ihre Pflichten im Detail
Die Buchhaltungspflichten in den VAE sind umfassender als viele deutsche Unternehmer erwarten. Seit der Einführung der Corporate Tax sind die Anforderungen nochmals gestiegen.
Grundlegende Buchführungspflichten:
- Vollständige Aufzeichnung aller Geschäftstransaktionen
- Belege müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden
- Bücher müssen in arabischer oder englischer Sprache geführt werden
- Jahresabschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards)
- Audit-Pflicht für Unternehmen mit Umsatz über 3 Millionen AED
Für kleinere Unternehmen gibt es Erleichterungen. Der sogenannte IFRS for SMEs Standard ist weniger komplex als der vollständige IFRS und für die meisten deutschen Gründer ausreichend.
Corporate Tax Compliance ab 2023:
Die neue Corporate Tax bringt zusätzliche Pflichten mit sich:
- Registrierung: Pflicht für alle steuerpflichtigen Unternehmen bei der Federal Tax Authority
- Quartalsweise Voranmeldungen: Bei erwarteter Steuerschuld über 100.000 AED
- Jahressteuererklärung: Einreichung innerhalb von 9 Monaten nach Geschäftsjahresende
- Transfer Pricing Documentation: Bei konzerninternen Transaktionen
Ein praktisches Beispiel: Ein Performance-Marketing-Unternehmer mit 2 Millionen AED Jahresumsatz muss IFRS-Bücher führen, ist aber nicht audit-pflichtig. Er registriert sich für Corporate Tax, zahlt aber 0% aufgrund von 100% Qualifying Income. Trotzdem muss er eine Jahressteuererklärung einreichen.
Software-Empfehlungen für die Buchhaltung:
- Xero: Cloud-basiert, IFRS-konform, gute UAE-Integration
- QuickBooks: Benutzerfreundlich, lokaler Support verfügbar
- Tally: Günstige Option, besonders in Free Zones beliebt
- SAP Business One: Für größere Unternehmen mit komplexen Anforderungen
Remote-Team und Substanznachweis: So erfüllen Sie die Anforderungen
Der Substanznachweis ist kritisch für die steuerliche Anerkennung Ihrer Dubai-Firma. Viele Unternehmer unterschätzen diese Anforderungen und riskieren damit ihre Steuervorteile.
Die drei Säulen des Substanznachweises:
1. Qualifizierte Mitarbeiter vor Ort
Sie benötigen angemessen qualifiziertes Personal in den VAE, das die wesentlichen Geschäftstätigkeiten ausführt. Für ein Tech-Unternehmen könnte das bedeuten:
- Mindestens ein Director mit UAE-Residenz
- Ein Teil des Entwicklerteams in Dubai
- Customer Success oder Support-Mitarbeiter vor Ort
- Mindestens 2-3 Vollzeit-Äquivalente, abhängig von der Unternehmensgröße
2. Angemessene Betriebsausgaben
Die Betriebsausgaben in den VAE müssen im Verhältnis zu Ihrem Geschäftsvolumen stehen. Als Faustregel gelten 5-15% des Umsatzes als angemessen. Diese Ausgaben umfassen:
- Gehälter und Sozialleistungen
- Bürokosten und Miete
- Reisekosten und Geschäftsausgaben
- Externe Dienstleister (IT, Legal, Beratung)
3. Core Income Generating Activities (CIGA)
Die gewinnbringenden Kernaktivitäten müssen in den VAE stattfinden. Für verschiedene Geschäftsmodelle bedeutet das:
Geschäftsmodell | CIGA-Anforderungen | Praktische Umsetzung |
---|---|---|
SaaS/Software | Produktentwicklung, Kundenakquise | Entwickler-Team und Sales in Dubai |
Consulting | Beratungsleistungen, Strategieentwicklung | Senior Consultants mit UAE-Residenz |
E-Commerce | Produktentscheidungen, Marketing | Buyer und Marketing-Team vor Ort |
Content Creation | Content-Strategie, Produktionsleitung | Creative Director und Produktionsmanager in Dubai |
Praktisches Vorgehen für Remote-Teams:
Viele deutsche Unternehmer betreiben bereits Remote-Teams und können diese Struktur geschickt für den Substanznachweis nutzen:
- Schlüsselpositionen verlagern: Bringen Sie 1-2 Ihrer besten Mitarbeiter nach Dubai und unterstützen Sie sie beim Umzug
- Lokale Einstellungen: Rekrutieren Sie talentierte Fachkräfte aus dem internationalen Pool in Dubai
- Hybrid-Modell: Teilen Sie Ihr Team zwischen Deutschland/Europa und Dubai auf, wobei strategische Entscheidungen in Dubai getroffen werden
- Regelmäßige Geschäftsreisen: Auch deutsche Teammitglieder sollten regelmäßig nach Dubai reisen für Meetings und Projektarbeit
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein deutscher Marketing-Agenturinhaber verlagert seinen Head of Strategy und einen Senior Account Manager nach Dubai. Das lokale Team übernimmt die Kundenbetreuung für internationale Clients und entwickelt Kampagnen-Strategien. Das deutsche Team fokussiert sich auf Umsetzung und lokale deutsche Kunden. Ergebnis: 90% der Umsätze gelten als Qualifying Income, da die strategischen Entscheidungen in Dubai getroffen werden.
Wichtig: Dokumentieren Sie alle Entscheidungsprozesse und Geschäftstätigkeiten sorgfältig. Im Zweifelsfall müssen Sie gegenüber den Behörden beweisen können, dass die wesentlichen Geschäfte tatsächlich in Dubai stattfinden.
Häufige Fehler bei der Dubai-Gründung vermeiden
Aus der Beratung hunderter deutscher Unternehmer haben sich wiederkehrende Fallstricke herauskristallisiert. Diese Fehler können nicht nur teuer werden, sondern im schlimmsten Fall Ihre gesamte Steuerplanung zunichtemachen. Hier erfahren Sie, wie Sie die häufigsten Fallen umgehen.
Substanznachweise unterschätzen: Warum ein Büro nicht reicht
Der häufigste und teuerste Fehler deutscher Gründer: Sie denken, ein Büro in einer Free Zone und gelegentliche Besuche reichen für die steuerliche Anerkennung. Das ist ein gefährlicher Irrtum, der schnell zum Verlust aller Steuervorteile führen kann.
Typische Fehleinschätzungen:
Fehler 1: Ein Flexi-Desk reicht als Substanznachweis
Viele Gründer mieten den günstigsten Flexi-Desk für 6.000 AED pro Jahr und glauben, damit alle Anforderungen erfüllt zu haben. Tatsächlich erwarten die Behörden jedoch nachweisbare Geschäftstätigkeiten an diesem Standort.
Richtige Herangehensweise: Investieren Sie in ein echtes Büro mit festen Arbeitsplätzen. Dokumentieren Sie regelmäßige Meetings, Geschäftsaktivitäten und die Anwesenheit von Mitarbeitern. Ein gut ausgestattetes Büro für 25.000-40.000 AED ist eine Investition, die sich durch die Steuereinsparungen schnell amortisiert.
Fehler 2: Ich bin ja regelmäßig in Dubai – das reicht
Persönliche Anwesenheit allein erfüllt nicht die Economic Substance Requirements. Es kommt darauf an, welche Geschäftstätigkeiten vor Ort stattfinden.
Besser: Verlagern Sie konkrete Geschäftsfunktionen nach Dubai. Führen Sie wichtige Kundengespräche von Dubai aus, treffen Sie strategische Entscheidungen vor Ort, und dokumentieren Sie diese Aktivitäten.
Ein Negativbeispiel aus der Praxis:
Ein deutscher SaaS-Gründer gründet eine Dubai-Firma, behält aber alle Mitarbeiter in Deutschland. Er besucht Dubai 4-mal pro Jahr für jeweils eine Woche, arbeitet aber weiterhin hauptsächlich von Berlin aus. Sein Fehler: Bei einer Betriebsprüfung kann er nicht nachweisen, dass die wesentlichen Geschäftstätigkeiten in Dubai stattfinden. Resultat: Die deutschen Behörden erkennen die Dubai-Firma nicht an und fordern Steuern plus Zinsen nach.
Die richtige Substanz-Strategie:
- Physische Präsenz: Verbringen Sie mindestens 90-120 Tage pro Jahr in Dubai
- Operationale Entscheidungen: Treffen Sie wichtige Geschäftsentscheidungen dokumentiert in Dubai
- Qualifiziertes Personal: Mindestens 20-30% Ihrer Schlüsselmitarbeiter sollten in Dubai arbeiten
- Geschäftsdokumentation: Meeting-Protokolle, E-Mails und Verträge sollten Dubai als Entstehungsort ausweisen
Deutsche Steuerberatung: Diese Fallstricke lauern zu Hause
Viele Unternehmer fokussieren sich auf die Dubai-Seite und vernachlässigen die deutsche Steuerberatung. Das kann zu bösen Überraschungen führen, da Deutschland trotz Ihrer Auswanderung weiterhin Steueransprüche geltend machen kann.
Kritische Bereiche der deutschen Steuerberatung:
Problem 1: Unvollständige Abmeldung in Deutschland
Viele Gründer melden sich nicht ordnungsgemäß in Deutschland ab oder behalten zu viele Verbindungen. Dadurch bleiben sie unbeschränkt steuerpflichtig, obwohl sie in Dubai leben.
Checkliste für die ordnungsgemäße Abmeldung:
- Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben (komplett, nicht nur als Zweitwohnsitz)
- Keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen mehr in Deutschland
- Familienangehörige ziehen nach oder werden finanziell unabhängig
- Deutsche Bankkonten auf Mindestmaß reduzieren
- Vereinsmitgliedschaften und andere persönliche Bindungen lösen
Problem 2: Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7-14 AO)
Deutschland kann ausländische Einkünfte trotz Wegzug besteuern, wenn die ausländische Gesellschaft als Briefkasten eingestuft wird. Das passiert, wenn:
- Die Gesellschaft nicht selbst wirtschaftlich tätig ist
- Die wesentlichen Geschäfte vom deutschen Gesellschafter gesteuert werden
- Die ausländische Besteuerung niedriger als 25% ist
Schutz vor Hinzurechnungsbesteuerung: Das DBA zwischen Deutschland und den VAE schützt vor dieser Regelung, solange Ihre Dubai-Firma echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dokumentieren Sie diese Tätigkeit sorgfältig.
Problem 3: Betriebsstätte in Deutschland
Wenn Sie weiterhin deutsche Kunden betreuen oder deutsche Mitarbeiter beschäftigen, kann eine deutsche Betriebsstätte entstehen. Diese wäre in Deutschland steuerpflichtig.
Vermeidungsstrategien:
- Deutsche Kunden von Dubai aus betreuen
- Deutsche Mitarbeiter als Freelancer statt Angestellte beschäftigen
- Geschäftsreisen nach Deutschland als temporäre Aktivitäten dokumentieren
- Keine festen Büroräume oder Lagerbestände in Deutschland
Compliance-Fallen: CRS, FATCA und Economic Substance
Die internationale Compliance-Landschaft wird immer komplexer. Deutsche Unternehmer in Dubai müssen verschiedene Meldepflichten beachten, deren Verletzung erhebliche Konsequenzen haben kann.
Common Reporting Standard (CRS):
Alle UAE-Banken melden Kontoinformationen deutscher Residenten automatisch an die deutschen Behörden. Das ist nicht problematisch, solange Sie ordnungsgemäß beschränkt steuerpflichtig sind. Probleme entstehen, wenn:
- Sie sich nicht ordnungsgemäß in Deutschland abgemeldet haben
- Das Finanzamt von Ihren UAE-Konten erfährt, aber keine Steuererklärung erhalten hat
- Ihre Angaben in deutschen und UAE-Meldungen nicht übereinstimmen
Lösung: Führen Sie eine saubere Buchführung und informieren Sie Ihre deutsche Steuerberatung über alle UAE-Konten und -Einkünfte.
Economic Substance Regulations (ESR):
Die ESR-Meldepflichten werden oft übersehen. Jedes UAE-Unternehmen muss jährlich einen Economic Substance Report einreichen, auch wenn es von den Substanzanforderungen befreit ist.
Wichtige ESR-Deadlines:
- ESR Notification: Innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende
- ESR Report: Innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende
- Strafen bei Verspätung: 10.000 – 400.000 AED
FATCA (für US-Bezug):
Wenn Sie US-Kunden haben oder in US-Dollar abrechnen, können FATCA-Meldepflichten entstehen. Das betrifft besonders:
- SaaS-Anbieter mit US-Kunden
- E-Commerce-Verkäufer auf US-Plattformen
- Marketing-Agenturen mit US-Advertising-Spend
Compliance-Management-System aufbauen:
Etablieren Sie von Anfang an ein System für die laufende Compliance:
- Jahreskalender: Alle Melde- und Zahlungsfristen in einem Kalender
- Dokumentenarchiv: Zentrale Ablage aller compliance-relevanten Dokumente
- Externe Experten: Regelmäßiger Austausch mit UAE- und deutschen Steuerberatern
- Monitoring-System: Überwachung von Gesetzesänderungen in beiden Ländern
Ein praktischer Tipp: Investieren Sie in professionelle Beratung von Anfang an. Die Kosten für präventive Compliance sind deutlich niedriger als die Kosten für nachträgliche Korrekturen oder Strafen. Ein erfahrener Berater kostet 5.000-10.000 EUR pro Jahr, kann aber Fehler im Wert von 50.000-100.000 EUR verhindern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine deutsche GmbH nach Dubai verlegen?
Eine direkte Verlegung ist nicht möglich, da die VAE und Deutschland unterschiedliche Rechtssysteme haben. Sie müssen eine neue Gesellschaft in Dubai gründen und können dann die deutsche GmbH stilllegen oder verkaufen. Dabei ist die Wegzugsbesteuerung zu beachten.
Wie lange dauert eine Dubai-Firmengründung?
Bei ordnungsgemäßer Vorbereitung dauert die Gründung 4-6 Wochen. Die Bankkontoeröffnung kann zusätzlich 1-3 Wochen in Anspruch nehmen. Planen Sie insgesamt 2-3 Monate für den kompletten Setup inklusive Visa und Banking.
Muss ich dauerhaft in Dubai leben?
Für die Steuerresidenz müssen Sie mindestens 90 Tage pro Jahr in den VAE verbringen. Für die Economic Substance Requirements reicht das nicht – Sie benötigen nachweisbare Geschäftstätigkeiten vor Ort. Ein reiner Briefkasten funktioniert nicht.
Welche Free Zone ist für mich die richtige?
Das hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. DMCC eignet sich für Trading und Commodity-Geschäfte, DIFC für Finanzdienstleistungen, Dubai South für Logistik und E-Commerce. Für die meisten deutschen Tech-Gründer ist Dubai South oder DMCC optimal.
Kann ich deutsche Mitarbeiter weiter beschäftigen?
Ja, aber mit Einschränkungen. Deutsche Mitarbeiter können als Freelancer oder über eine deutsche Tochtergesellschaft weiterarbeiten. Bei direkter Anstellung von Dubai aus können deutsche Betriebsstätten-Probleme entstehen.
Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung?
Bei Wegzug aus Deutschland endet die Versicherungspflicht. Sie benötigen eine UAE-Krankenversicherung (etwa 3.000-8.000 AED/Jahr). Viele deutsche Versicherer bieten auch Auslandstarife an.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Dubai?
Dubai ist teurer als deutsche Großstädte. Rechnen Sie mit 3.000-6.000 EUR/Monat für eine Einzelperson (inklusive Wohnung, Auto, Lebenshaltung). Familien benötigen 5.000-10.000 EUR/Monat, abhängig vom Lebensstil.
Muss ich Deutsch als Unternehmenssprache aufgeben?
Nein, Sie können intern weiterhin Deutsch sprechen. Offizielle Dokumente müssen jedoch auf Englisch oder Arabisch erstellt werden. Verträge können in mehreren Sprachen verfasst werden.
Kann ich deutsche Kunden weiterhin betreuen?
Ja, solange Sie die Betreuung von Dubai aus organisieren. Vermeiden Sie feste Büros oder Angestellte in Deutschland, da sonst eine deutsche Betriebsstätte entstehen könnte.
Was passiert bei einer Scheidung in Dubai?
Dubai erkennt deutsche Eheverträge grundsätzlich an. Bei Scheidung können Sie wählen, ob deutsches oder UAE-Recht angewendet wird. Lassen Sie Eheverträge vorab von einem UAE-Anwalt prüfen.