Was ein fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Dubai praktisch bedeutet

Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben bis heute kein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Tatsache überrascht viele deutsche Unternehmer, die nach Dubai expandieren oder ihren Steuersitz verlagern möchten.

Ohne ein DBA fehlen die üblichen Mechanismen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Das bedeutet konkret: Einkünfte können sowohl in Deutschland als auch in den VAE besteuert werden, ohne dass automatische Anrechnungsregeln greifen.

Die rechtlichen Grundlagen ohne bilaterales Abkommen

Bei fehlendem DBA gelten die nationalen Steuergesetze beider Länder uneingeschränkt. Deutschland besteuert nach dem Welteinkommensprinzip alle Einkünfte seiner Steuerresidenten – unabhängig davon, wo diese erwirtschaftet wurden.

Die VAE hingegen erheben seit 2023 eine Corporate Tax von 9% auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED (ca. 100.000 Euro). Für Einzelpersonen bleibt die Einkommensteuer bei 0%.

Die Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt nur einseitig nach deutschen Regeln gemäß § 34c EStG. Diese Regelung ist jedoch weniger großzügig als typische DBA-Bestimmungen.

Unterschied zu anderen Jurisdiktionen mit DBA

Mit Ländern wie Singapur, Hong Kong oder auch Zypern bestehen umfassende DBAs. Diese regeln detailliert:

  • Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten
  • Reduzierte Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung durch Anrechnungs- oder Freistellungsverfahren
  • Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden
  • Streitbeilegungsverfahren bei Meinungsverschiedenheiten

Ohne DBA mit Dubai müssen Sie diese Schutzfunktionen über andere Wege erreichen.

Aktuelle Verhandlungen und Aussichten

Seit 2019 führen Deutschland und die VAE sporadische Gespräche über ein mögliches DBA. Die Einführung der Corporate Tax in den VAE 2023 hat diese Diskussionen intensiviert, da nun beide Länder Körperschaftsteuern erheben.

Ein Abschluss ist jedoch frühestens für 2025/2026 realistisch. Bis dahin müssen deutsche Unternehmer mit der aktuellen Rechtslage planen.

Auswirkungen auf Dividenden und Unternehmensgewinne ohne DBA

Die fehlende bilaterale Vereinbarung wirkt sich besonders stark auf Unternehmensstrukturen aus. Hier entstehen die komplexesten steuerlichen Herausforderungen für deutsche Investoren in Dubai.

Corporate Tax in Dubai seit 2023

Seit dem 1. Juni 2023 erhebt Dubai eine Corporate Tax von 9% auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED jährlich. Qualifying Free Zone Persons können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bei 0% bleiben.

Diese Steuer wird in Deutschland grundsätzlich nicht automatisch angerechnet, da kein DBA existiert. Deutsche Unternehmen oder Einzelpersonen, die Anteile an Dubai-Gesellschaften halten, müssen prüfen:

  • Ob eine Anrechnung nach § 34c EStG möglich ist
  • Welche Nachweise die deutschen Finanzbehörden verlangen
  • Wie sich die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AO) auswirkt

Dividenden aus Dubai-Gesellschaften nach Deutschland

Deutsche Steuerresidenten müssen Dividenden aus Dubai-Gesellschaften vollständig in Deutschland versteuern. Die VAE erheben keine Quellensteuer auf Dividenden, was zunächst positiv erscheint.

Problematisch wird es bei der deutschen Besteuerung:

**Für Privatpersonen:** Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag). Eine Anrechnung der Dubai Corporate Tax ist nach § 34c EStG grundsätzlich möglich, aber administrativ aufwendig.

**Für deutsche Unternehmen:** Hier greift normalerweise das Schachtelprivileg nach § 8b KStG. Dividenden aus ausländischen Beteiligungen von mindestens 10% sind zu 95% steuerfrei. Die restlichen 5% gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Praktisches Beispiel: SaaS-Unternehmen mit Dubai-Struktur

Ein deutscher Tech-Gründer gründet eine Free Zone Company in Dubai mit einem Jahresgewinn von 500.000 Euro:

Position Dubai (ohne Qualifying Status) Deutsche Besteuerung
Unternehmensgewinn 500.000 EUR
Corporate Tax Dubai (9%) 33.750 EUR
Ausschüttbare Dividende 466.250 EUR
Deutsche Abgeltungsteuer 122.968 EUR
Anrechnung Dubai-Steuer -33.750 EUR
Verbleibende deutsche Steuer 89.218 EUR

Die Gesamtsteuerbelastung beträgt somit 24,6% statt der erwarteten 9%.

Hinzurechnungsbesteuerung als zusätzliches Risiko

Deutsche Gesellschafter von Dubai-Unternehmen müssen die Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Rules) beachten. Nach § 8 AO können nicht ausgeschüttete Gewinne sofort in Deutschland besteuert werden, wenn:

  • Die deutsche Beteiligung mehr als 50% beträgt
  • Die ausländische Steuerbelastung weniger als 25% beträgt
  • Die Einkünfte überwiegend passiver Natur sind

Bei Free Zone Companies mit 0% Corporate Tax greift diese Regelung fast immer.

Gehälter und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zwischen Deutschland und Dubai

Angestelltenverhältnisse zwischen Deutschland und Dubai bringen ohne DBA besondere Herausforderungen mit sich. Die Besteuerungsrechte sind nicht klar geregelt, was zu Doppelbesteuerung oder Rechtsunsicherheit führen kann.

183-Tage-Regel ohne vertragliche Basis

In einem typischen DBA würde die 183-Tage-Regel greifen: Arbeitslohn wird nur im Ansässigkeitsstaat besteuert, wenn der Arbeitnehmer weniger als 183 Tage im anderen Staat verbringt.

Ohne DBA zwischen Deutschland und Dubai gelten die nationalen Regeln beider Länder parallel:

**Deutsche Sicht:** Nach § 1 Abs. 3 EStG sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland steuerpflichtig, wenn sie im Inland ausgeübt werden – unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

**VAE-Sicht:** Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine Einkommensteuer auf Gehälter, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Praktische Szenarien für deutsche Expatriates

**Szenario 1: Deutscher Angestellter mit Dubai-Arbeitsvertrag**

Ein deutscher Software-Entwickler nimmt eine Stelle bei einem Dubai-Unternehmen an und verlegt seinen Wohnsitz in die VAE:

  • Kündigung der deutschen Steuerresidenz durch Abmeldung
  • Aufbau einer steuerlichen Ansässigkeit in Dubai
  • Gehalt wird nur in Dubai versteuert (faktisch 0%)
  • Keine deutsche Steuerpflicht bei ordnungsgemäßer Abmeldung

**Szenario 2: Home-Office zwischen Deutschland und Dubai**

Ein Performance-Marketing-Manager arbeitet sowohl im deutschen als auch im Dubai-Büro:

Bei einer Aufteilung von 6 Monaten Deutschland und 6 Monaten Dubai entsteht eine komplexe Steuerposition ohne klare DBA-Regelungen.

Sozialversicherung und Doppelbeiträge

Ohne bilaterales Sozialversicherungsabkommen drohen Doppelbeiträge. Deutschland hat jedoch ein separates Sozialversicherungsabkommen mit den VAE seit 2009.

Dieses regelt:

Aspekt Regelung Praktische Auswirkung
Rentenversicherung Zusammenrechnung der Zeiten Keine Doppelbeiträge
Krankenversicherung Entsenderegelung max. 5 Jahre Deutsche KV kann bestehen bleiben
Arbeitslosenversicherung Nicht erfasst Separate Regelungen nötig

Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer

Geschäftsführer-Anstellungen bieten mehr Flexibilität als normale Arbeitsverhältnisse. Sie können zwischen verschiedenen Strukturen wählen:

**Variante 1: Reiner Dubai-Arbeitsvertrag**
– Vollständige Verlagerung der Tätigkeit nach Dubai
– Ordnungsgemäße Abmeldung aus Deutschland
– 0% Einkommensteuer auf Gehälter
– Risiko: Economic Substance Requirements müssen erfüllt werden

**Variante 2: Geteilte Tätigkeiten mit klarer Dokumentation**
– Präzise Aufzeichnung der Arbeitszeiten und -orte
– Separate Verträge oder Tätigkeitsbeschreibungen
– Anwendung der nationalen Regeln beider Länder
– Aufwendige Dokumentation, aber rechtskonform

Selbstständige Einkünfte und Freelancer-Tätigkeit im DBA-Vakuum

Für Selbstständige, Coaches und Freelancer entstehen ohne DBA besonders komplexe Situationen. Die Zuordnung der Besteuerungsrechte hängt von vielen Faktoren ab, die nicht bilateral geregelt sind.

Betriebsstättenprinzip ohne vertragliche Klarstellung

Normalerweise regelt ein DBA präzise, wann eine Betriebsstätte vorliegt und wie Gewinne aufgeteilt werden. Ohne DBA zwischen Deutschland und Dubai müssen Sie sich an den nationalen Regelungen beider Länder orientieren.

**Deutsche Betriebsstättendefinition (§ 12 AO):**
Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

**VAE-Betriebsstättendefinition:**
Die VAE folgen grundsätzlich internationalen Standards (OECD-Musterabkommen), haben aber keine bilaterale Vereinbarung mit Deutschland.

Online-Business und digitale Dienstleistungen

Besonders für digitale Nomaden und Online-Unternehmer entstehen Grauzonen:

**Content-Creator mit deutscher und internationaler Audience:**

Ein YouTuber mit Wohnsitz in Dubai erstellt Content sowohl für deutsche als auch internationale Zielgruppen. Ohne DBA ist unklar:

  • Wo die wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet
  • Welcher Anteil der Werbeeinnahmen Deutschland zuzuordnen ist
  • Ob eine digitale Betriebsstätte in Deutschland vorliegt
  • Wie sich die neue Digital Services Tax auswirkt

**SaaS-Unternehmen mit globaler Kundschaft:**

Ein Software-Entwickler mit Dubai-Gesellschaft und deutschen Kunden muss ohne DBA-Schutz besonders sorgfältig planen:

Tätigkeitsort Deutsche Besteuerung Dubai-Besteuerung Risiko Doppelbesteuerung
Reine Dubai-Tätigkeit Nein Ja (0-9%) Niedrig
Teilweise Deutschland Anteilig möglich Ja (0-9%) Hoch
Deutsche Kundenbetreuung Möglicherweise ja Ja (0-9%) Sehr hoch

Consulting und Beratungsleistungen

Deutsche Unternehmensberater mit Dubai-Setup stehen vor besonderen Herausforderungen. Beratungsleistungen werden oft dort besteuert, wo sie erbracht werden.

**Praktisches Beispiel: Management-Consultant**

Ein Berater mit Dubai-Gesellschaft betreut deutsche Mittelstandskunden:

– **Meetings in Deutschland:** Können deutsche Steuerpflicht auslösen
– **Remote-Beratung von Dubai:** Grundsätzlich in Dubai steuerpflichtig
– **Langzeitprojekte:** Risiko einer deutschen Betriebsstätte

Ohne DBA fehlen klare Schwellenwerte für Betriebsstätten. Deutsche Finanzbehörden könnten bereits bei regelmäßigen Kundenbesuchen eine Steuerpflicht annehmen.

Künstler und kreative Berufe

Für Content-Creator, Influencer und digitale Künstler gelten besondere Regeln. Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit werden oft im Publikumsland besteuert.

**Instagram-Influencer mit deutscher Followerschaft:**

Werbepartnerschaften mit deutschen Unternehmen können auch bei Dubai-Wohnsitz deutsche Steuerpflicht auslösen, wenn:

  • Die Inhalte gezielt an deutsche Zielgruppen gerichtet sind
  • Regelmäßige Präsenz in Deutschland stattfindet
  • Deutsche Marken beworben werden

Die Abgrenzung zwischen deutscher und ausländischer Tätigkeit ist ohne DBA besonders schwierig.

Strategien für Freiberufler und Selbstständige

Erfolgreiche Steuerplanung ohne DBA erfordert klare Strukturen:

**Substanz in Dubai aufbauen:**
– Echte Büroräume anmieten (nicht nur Briefkastenadresse)
– Vollzeitmitarbeiter vor Ort einstellen
– Geschäftstätigkeit tatsächlich von Dubai aus steuern
– Alle wichtigen Entscheidungen in Dubai treffen

**Deutsche Tätigkeit minimieren:**
– Kundenbesuche auf das Minimum reduzieren
– Meetings bevorzugt online oder in Drittländern
– Keine festen Arbeitsplätze in Deutschland
– Marketing und Vertrieb von Dubai aus steuern

**Saubere Dokumentation führen:**
– Arbeitszeiten und -orte genau erfassen
– Verträge und Rechnungen von Dubai aus erstellen
– Banktransaktionen über Dubai-Konten abwickeln
– E-Mail-Verkehr von Dubai-Servern führen

Kapitalerträge und Zinseinkünfte ohne bilaterales Steuerabkommen

Bei Kapitalerträgen und Zinseinkünften zeigen sich die Nachteile des fehlenden DBA besonders deutlich. Ohne die üblichen Vergünstigungen bei Quellensteuern können höhere Steuerbelastungen entstehen.

Zinseinkünfte aus deutschen Quellen

Deutsche Banken und Finanzinstitute müssen bei Zinszahlungen an Dubai-Residenten die volle deutsche Quellensteuer einbehalten. Ohne DBA gibt es keine reduzierten Sätze.

**Standardsätze ohne DBA:**
– Zinsen aus deutschen Bankguthaben: 26,375% Quellensteuer
– Zinsen aus deutschen Anleihen: 26,375% Quellensteuer
– Zinsen aus Unternehmensdarlehen: 5% Kapitalertragsteuer

In den VAE selbst fallen keine Steuern auf Kapitalerträge von Privatpersonen an. Die deutsche Quellensteuer führt daher zu einer faktischen Endbesteuerung.

Anrechnung der deutschen Quellensteuer in Dubai

Da die VAE keine Einkommensteuer erheben, gibt es auch kein System zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Deutsche Zinssteuern sind faktisch verloren.

**Praktisches Beispiel:**

Ein Dubai-Resident mit deutschen Festgeldanlagen über 100.000 Euro:

Position Mit DBA (typisch) Ohne DBA (aktuell)
Zinseinkünfte 2.000 EUR 2.000 EUR
Deutsche Quellensteuer 100 EUR (5%) 527 EUR (26,375%)
Dubai-Steuer 0 EUR 0 EUR
Netto-Zinsertrag 1.900 EUR 1.473 EUR
Effektive Belastung 5% 26,375%

Strukturierte Finanzprodukte und Derivate

Bei komplexeren Finanzinstrumenten entstehen zusätzliche Probleme ohne DBA-Schutz:

**Zertifikate und Optionsscheine:**
Deutsche Emittenten müssen bei Ausschüttungen oder Rückzahlungen die volle Abgeltungsteuer einbehalten. Eine Rückerstattung ist für Dubai-Residenten praktisch unmöglich.

**Aktienoptionen und Employee Stock Options:**
Deutsche Unternehmen, die Dubai-Residenten Mitarbeiteraktien gewähren, müssen komplexe Quellensteuerregeln beachten. Ohne DBA fehlen Vereinfachungsregelungen.

Dividenden aus deutschen Aktien und Fonds

Deutsche Dividenden unterliegen bei Dubai-Residenten der vollen Quellensteuer von 26,375%. Diese kann nur in besonderen Fällen reduziert werden:

**EU-Richtlinien greifen nicht:** Da die VAE nicht zur EU gehören, helfen weder die Mutter-Tochter-Richtlinie noch die Zins-Lizenz-Richtlinie.

**Schachtelprivileg nur für Unternehmen:** Dubai-Gesellschaften können unter Umständen reduzierte Quellensteuern auf deutsche Dividenden erhalten, wenn sie mindestens 10% der Anteile halten.

Kryptowährungen und digitale Assets

Der Handel mit Kryptowährungen bringt ohne DBA zusätzliche Komplexität:

**Deutsche Besteuerung:**
– Private Verkäufe nach einem Jahr sind steuerfrei
– Gewerblicher Handel unterliegt der Gewerbesteuer
– Mining wird als Gewerbebetrieb behandelt

**VAE-Besteuerung:**
– Privatpersonen zahlen keine Steuern auf Krypto-Gewinne
– Unternehmen zahlen Corporate Tax auf Trading-Gewinne

**Ohne DBA entstehen Abgrenzungsprobleme:**
– Wann liegt gewerblicher Handel vor?
– Welche Rechte hat Deutschland bei Dubai-Residenten?
– Wie werden Mining-Aktivitäten zugeordnet?

Gestaltungsstrategien für Kapitalerträge

Intelligente Strukturierung kann die Nachteile des fehlenden DBA mildern:

**Verlagerung auf dritte Jurisdiktionen:**
Statt direkter deutscher Investments können Dubai-Residenten über Holdinggesellschaften in DBA-Ländern investieren:

  • Luxemburger Holding für deutsche Aktien (DBA-Schutz)
  • Niederländische Struktur für Anleihen (reduzierte Quellensteuern)
  • Schweizer Verwaltung für komplexe Portfolios

**Timing-Strategien:**
– Deutsche Investments vor Dubai-Umzug realisieren
– Steuerfreistellung nach deutscher Ein-Jahres-Frist nutzen
– Thesaurierende statt ausschüttende Fonds bevorzugen

Lizenzgebühren und geistiges Eigentum zwischen den Systemen

Für Unternehmer mit wertvollen IP-Rechten entstehen ohne DBA zwischen Deutschland und Dubai erhebliche steuerliche Nachteile. Lizenzgebühren werden oft doppelt besteuert, ohne dass automatische Anrechnungsverfahren greifen.

Deutsche Quellensteuer auf Lizenzgebühren

Deutschland erhebt auf Lizenzgebühren an Dubai-Residenten grundsätzlich 15% Quellensteuer gemäß § 50a EStG. Ohne DBA gibt es keine Reduzierung oder Befreiung.

**Betroffene IP-Kategorien:**
– Software-Lizenzen und SaaS-Subscriptions
– Markennutzungsrechte und Franchising
– Patente und technische Verfahren
– Urheberrechte an digitalen Inhalten
– Know-how und Geschäftsgeheimnisse

**Praktisches Beispiel: Software-Lizensierung**

Ein Dubai-Unternehmen lizensiert Software von einer deutschen Entwicklungsgesellschaft:

Lizenzgebühr Deutsche Quellensteuer (15%) Dubai Corporate Tax (9%) Gesamtbelastung
100.000 EUR 15.000 EUR 8.550 EUR* 23.550 EUR (23,55%)

*Bei Gewinn über Freibetrag von 375.000 AED

IP-Holding-Strukturen ohne DBA-Schutz

Viele deutsche Unternehmer verlagern ihre wertvollen IP-Rechte nach Dubai, um von den 0% Einkommensteuer zu profitieren. Ohne DBA entstehen jedoch Risiken:

**Substance-over-Form-Prüfung:**
Deutsche Finanzbehörden prüfen streng, ob die IP-Verlagerung wirtschaftlich substanziiert ist:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung in Dubai
  • Qualifizierte Mitarbeiter vor Ort
  • Echte Geschäftstätigkeit in den VAE
  • Angemessene Vergütung für übertragene Rechte

**Transfer Pricing ohne DBA-Vereinfachungen:**
Ohne bilaterale Vereinbarungen müssen Verrechnungspreise besonders sorgfältig dokumentiert werden. Die OECD-Richtlinien gelten, aber es fehlen spezifische Streitbeilegungsverfahren.

Franchising und Markenrechte

Deutsche Franchise-Systeme mit Dubai-Zentrale stehen vor besonderen Herausforderungen:

**Franchise-Gebühren von Deutschland an Dubai:**
– 15% deutsche Quellensteuer auf alle Zahlungen
– Keine Anrechnung in Dubai bei 0% Einkommensteuer
– Zusätzliche Corporate Tax bei Gewinnen über Freibetrag

**Umgekehrte Struktur (Dubai-Franchise an deutsche Nehmer):**
– Vollständige deutsche Besteuerung der Franchise-Nehmer
– Schwierige Anrechnung der Dubai Corporate Tax
– Komplexe Dokumentationspflichten

Digitale Plattformen und Content-Monetarisierung

Content-Creator und Plattform-Betreiber erleben ohne DBA besondere Komplexität:

**YouTube-Channel mit deutscher und internationaler Audience:**

Ein Dubai-Resident monetarisiert Content über verschiedene Kanäle:

  • **YouTube AdSense:** Einkünfte werden je nach Publikumsland zugeordnet
  • **Sponsoring deutsche Unternehmen:** Möglicherweise deutsche Steuerpflicht
  • **Merchandising:** Komplexe Zuordnung je nach Verkaufsland
  • **Online-Kurse:** Besteuerung folgt oft dem Kundenland

Ohne DBA fehlen klare Abgrenzungsregeln zwischen deutscher und Dubai-Besteuerung.

Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Services

SaaS-Unternehmen mit Dubai-Struktur müssen besonders auf die Charakterisierung ihrer Einkünfte achten:

**Lizenzgebühren vs. Dienstleistungen:**
Die Abgrenzung entscheidet über die Besteuerung:

– **Lizenzgebühren:** 15% deutsche Quellensteuer
– **Dienstleistungen:** Besteuerung nach Leistungsort
– **Cloud-Services:** Oft als Dienstleistung qualifiziert

Optimierungsstrategien für IP-Strukturen

Trotz fehlendem DBA gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten:

**Zwischenholdingstrukturen nutzen:**
Statt direkter Lizensierung Deutschland-Dubai kann eine Holding in einem DBA-Land zwischengeschaltet werden:

– **Niederlande:** DBA mit Deutschland und den VAE
– **Luxemburg:** Günstige Regelungen für IP-Holding
– **Schweiz:** Patentbox-Regime und solide DBAs

**Funktionsverlagerung richtig strukturieren:**
Bei der Verlagerung von IP-Funktionen nach Dubai:

  • Entwicklungsteam tatsächlich nach Dubai verlagern
  • Management und Kontrolle in Dubai ausüben
  • Weiterentwicklung und Innovation vor Ort
  • Marktbearbeitung von Dubai aus steuern

**Timing und Phasenplanung:**
– IP-Rechte vor Wertschöpfung nach Dubai übertragen
– Entwicklungsrisiko in Dubai tragen
– Gestaffelte Migration über mehrere Jahre

Immobilienerträge und Grundstücksgewinne im Detail

Bei grenzüberschreitenden Immobilieninvestments zwischen Deutschland und Dubai entstehen ohne DBA komplexe Besteuerungslagen. Das Territorialitätsprinzip führt oft zu unerwarteten Steuerfolgen.

Deutsche Immobilien im Besitz von Dubai-Residenten

Das Besteuerungsrecht für Immobilien liegt grundsätzlich beim Belegenheitsstaat. Deutsche Immobilien werden daher immer in Deutschland besteuert – unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers.

**Laufende Mieteinnahmen:**
Dubai-Residenten mit deutschen Mietimmobilien unterliegen der deutschen beschränkten Steuerpflicht nach § 49 EStG:

Einkunftsart Steuersatz Besonderheiten
Mieteinnahmen Privatpersonen Progressionstarif Kapitalertragsteuer fällt nicht an
Mieteinnahmen Gesellschaften Körperschaftsteuer 15% Plus Gewerbesteuer
Gewerbliche Immobilien KSt + GewSt ca. 30% Freibeträge möglich

**Veräußerungsgewinne:**
Spekulationsgewinne bei privaten Immobilien sind nach 10 Jahren steuerfrei. Diese Regelung gilt auch für Dubai-Residenten, sofern die Haltefrist eingehalten wird.

Dubai-Immobilien im Besitz deutscher Steuerresidenten

Deutsche Steuerresidenten müssen Einkünfte aus Dubai-Immobilien in Deutschland versteuern. Ohne DBA gibt es keine automatische Anrechnung der VAE-Steuern.

**VAE-Immobiliensteuern seit 2023:**
– Keine Einkommensteuer auf Mieteinnahmen bei Privatpersonen
– Corporate Tax 9% bei gewerblichen Immobilienunternehmen über Freibetrag
– Kommunale Gebühren und Housing Fees (2-5% des Mietertrags)

**Deutsche Besteuerung:**
Deutsche Residenten versteuern Dubai-Immobilienerträge mit ihrem persönlichen Steuersatz. Eine Anrechnung der VAE-Steuern ist nach § 34c EStG grundsätzlich möglich, aber aufwendig zu dokumentieren.

Praktisches Beispiel: Luxury Villa Investment

Ein deutscher Unternehmer kauft eine Villa in Dubai Palm Jumeirah für 2 Millionen EUR und vermietet sie:

**Jährliche Mieteinnahmen: 120.000 EUR**

Position VAE Deutschland Netto
Brutto-Miete 120.000 EUR
Housing Fee Dubai (5%) 6.000 EUR
Abschreibung (2%) 40.000 EUR
Steuerpflichtiger Gewinn 80.000 EUR
Deutsche ESt (42%) 33.600 EUR
Anrechnung Housing Fee -6.000 EUR
Netto nach Steuern 86.400 EUR

Effektive Belastung: 28% (deutlich höher als bei DBA-Schutz)

Immobilien-Holdingstrukturen ohne DBA

Professionelle Immobilieninvestoren nutzen oft Holdingstrukturen. Ohne DBA entstehen jedoch zusätzliche Risiken:

**Dubai-Holding für deutsche Immobilien:**
– Corporate Tax 9% auf Mietgewinne über Freibetrag
– Deutsche Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen
– Keine automatische Anrechnung zwischen den Systemen
– Risiko der Hinzurechnungsbesteuerung bei deutschen Gesellschaftern

**Deutsche Holding für Dubai-Immobilien:**
– Vollständige deutsche Besteuerung der Holding
– Schwierige Anrechnung von VAE-Steuern und Gebühren
– Mögliche Doppelbesteuerung bei Gewinnausschüttung

REITs und Immobilienfonds

Investitionen in deutsche REITs durch Dubai-Residenten unterliegen besonderen Regeln:

**Deutsche REITs:**
– 25% Quellensteuer auf Ausschüttungen an Dubai-Investoren
– Keine Reduzierung ohne DBA
– Faktische Endbesteuerung in Deutschland

**Internationale Immobilienfonds:**
Dubai hat sich als Zentrum für internationale Immobilienfonds etabliert. Deutsche Investoren in Dubai-REITs müssen beachten:

  • Transparente vs. intransparente Fonds-Besteuerung
  • Anwendung der Investmentsteuerreform
  • Komplexe Zurechnungsregeln ohne DBA-Vereinfachungen

Entwicklungsimmobilien und Projektentwicklung

Gewerbliche Immobilienentwicklung zwischen Deutschland und Dubai bringt ohne DBA besondere Herausforderungen:

**Deutsche Entwicklungsgesellschaft mit Dubai-Projekten:**
– Vollständige deutsche Besteuerung der Entwicklungsgewinne
– Schwierige Anrechnung von VAE-Steuern
– Transfer Pricing bei konzerninternen Leistungen

**Dubai-Entwickler mit deutschen Projekten:**
– Deutsche Betriebsstätte fast unvermeidlich
– Aufteilung der Besteuerungsrechte unklar
– Risiko von Doppelbesteuerung

Steueroptimierung für Immobilieninvestoren

Trotz fehlendem DBA gibt es Gestaltungsmöglichkeiten:

**Zwischenholdingstrukturen:**
– Luxemburger SOPARFI für deutsche Immobilien
– Niederländische BV für komplexe Strukturen
– Schweizer AG für internationale Portfolios

**Timing-Strategien:**
– Deutsche Immobilien vor Dubai-Umzug verkaufen
– 10-Jahres-Spekulationsfrist optimal nutzen
– Gestaffelte Veräußerungen über mehrere Jahre

**Finanzierungsoptimierung:**
– Dubai-Finanzierung für deutsche Immobilien
– Zinsarbitrage zwischen den Systemen nutzen
– Währungsrisiken professionell absichern

Strategien zur Minimierung der Doppelbesteuerung ohne DBA

Ohne bilaterales Abkommen müssen deutsche Unternehmer kreative und rechtskonforme Wege finden, um Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Dubai zu vermeiden. Die Lösungen erfordern oft komplexere Strukturen als bei DBA-Ländern.

Einseitige Anrechnungsverfahren optimal nutzen

Deutschland gewährt auch ohne DBA eine einseitige Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG. Diese Regelung hat jedoch Grenzen und Fallstricke:

**Voraussetzungen für die Anrechnung:**
– Vergleichbare ausländische Steuer (Income Tax, Corporate Tax)
– Ordnungsgemäße Dokumentation durch amtliche Bescheinigungen
– Höchstgrenze: Deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte
– Zeitliche Begrenzung: Anrechnung nur im Entstehungsjahr

**Praktische Umsetzung:**

VAE-Steuerart Deutsche Anrechnung Erforderliche Nachweise
Corporate Tax (9%) Vollständig anrechenbar VAE Tax Certificate
Housing Fee Nicht anrechenbar
Municipality Fee Nicht anrechenbar
VAT (5%) Nicht anrechenbar

Zwischenholdingstrukturen strategisch einsetzen

Professionelle Steuerplanung nutzt oft Holdinggesellschaften in Drittländern, die sowohl mit Deutschland als auch den VAE DBA-Verbindungen haben.

**Niederlande als Zwischenholding:**
Die Niederlande haben sowohl mit Deutschland als auch den VAE umfassende DBAs:

**Struktur:**

Deutsche Gesellschaft
↓ (DBA Deutschland-Niederlande)
Niederländische Holding BV
↓ (DBA Niederlande-VAE)
Dubai Free Zone Company

**Vorteile:**
– Reduzierte Quellensteuern auf beiden Ebenen
– EU-Richtlinien anwendbar (Mutter-Tochter, Zins-Lizenz)
– Professionelle Verwaltung und Reporting
– Substance Requirements erfüllbar

**Nachteile:**
– Zusätzliche Compliance-Kosten
– Niederländische Withholding Tax auf Weiterausschüttungen
– Anti-Tax-Avoidance-Richtlinien beachten

Luxemburg als alternative Zwischenstruktur

Luxemburg bietet ähnliche Vorteile mit anderen Schwerpunkten:

**SOPARFI-Struktur (Société de Participations Financières):**
– 0% Quellensteuer auf Dividenden bei EU-Beteiligungen über 10%
– Participation Exemption für Kapitalgewinne
– Umfassende DBA-Netzwerke
– IP-Regime für Lizenzgebühren

**Praktisches Beispiel:**
Ein SaaS-Unternehmen mit wertvollen IP-Rechten nutzt eine Luxemburger Holding:

  • IP-Entwicklung und -Verwaltung in Luxemburg
  • Operative Gesellschaft in Dubai (0% auf Qualifying Income)
  • Deutsche Tochter für lokale Marktbearbeitung
  • Steueroptimierte Lizenzströme zwischen allen Ebenen

Schweizer Strukturen für komplexe Portfolios

Die Schweiz bietet als Nicht-EU-Land interessante Alternativen:

**Vorteile für deutsche Unternehmer:**
– DBA mit Deutschland seit 1971 (regelmäßig aktualisiert)
– Bilaterales Abkommen mit den VAE seit 2011
– Teilbesteuerungsverfahren für Beteiligungserträge
– Stabile Rechtslage und hohe Rechtssicherheit

**Holding-Privilegien in Schweizer Kantonen:**
– Reduzierte Gewinnsteuern für reine Holdingfunktionen
– Steuerbefreiung für Kapitalgewinne aus Beteiligungsverkäufen
– Günstige Besteuerung von Dividenden und Lizenzgebühren

Timing-Strategien ohne DBA

Intelligentes Timing kann Doppelbesteuerung vermeiden oder reduzieren:

**Residency-Timing:**
– Deutsche Einkünfte vor Dubai-Umzug realisieren
– Steuerfreistellung nach deutschen Haltefristen nutzen
– Gestaffelte Migration über mehrere Kalenderjahre

**Investitions-Timing:**
– Verluste in Deutschland, Gewinne in Dubai realisieren
– Unterschiedliche Steuerjahre beider Länder nutzen
– Optimale Ausschüttungszeitpunkte planen

**Beispiel – Content Creator Migration:**

Jahr Aktivität Steuerlicher Effekt
2024 Q4 Umzug nach Dubai Deutsche Abmeldung
2024 Verluste in Deutschland Verlustvortrag
2025 Gewinne in Dubai 0% Einkommensteuer
2026 Deutsche Verluste verrechnen Rückwirkende Optimierung

Economic Substance Requirements beachten

Alle Gestaltungen müssen echte wirtschaftliche Substanz haben. Ohne DBA prüfen deutsche Behörden besonders streng:

**Substance-Kriterien für Dubai-Strukturen:**
– Qualifizierte Mitarbeiter vor Ort (mindestens 1 Vollzeit)
– Angemessene Büroräume (nicht nur Briefkasten)
– Echte Geschäftstätigkeit und Entscheidungsfindung
– Adequate Equipment und Infrastructure
– Angemessene Operating Expenditure

**Anti-Avoidance-Regeln beachten:**
Deutsche Missbrauchsvorschriften (§ 42 AO) greifen auch ohne DBA:

  • Substance-over-Form-Prüfung
  • Angemessenheit von Verrechnungspreisen
  • Wirtschaftlicher Gehalt von Transaktionen
  • Fremdvergleichsgrundsatz bei konzerninternen Geschäften

Dokumentation und Compliance

Ohne DBA-Schutz ist penible Dokumentation entscheidend:

**Erforderliche Nachweise:**
– Steuerresidenz-Zertifikate beider Länder
– Detaillierte Buchführung nach IFRS oder VAE-Standards
– Transfer Pricing Documentation
– Substance Reports für Economic Substance
– Verträge und Vereinbarungen in beiden Sprachen

**Proaktive Beratung:**
Advance Pricing Agreements (APAs) mit deutschen Finanzbehörden können Rechtssicherheit schaffen, auch ohne DBA-Grundlage.

Praktische Gestaltungsempfehlungen für deutsche Unternehmer in Dubai

Die erfolgreiche Steuerplanung ohne DBA erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise. Dabei müssen Sie verschiedene Faktoren gleichzeitig optimieren: Steuerbelastung, Rechtssicherheit, Compliance-Aufwand und operative Effizienz.

Schritt-für-Schritt-Migration für Tech-Gründer

SaaS-Gründer und Tech-Unternehmer sollten ihre Dubai-Migration strategisch über mehrere Phasen planen:

**Phase 1: Vorbereitung in Deutschland (6-12 Monate)**
– Steuerliche Ist-Analyse mit qualifiziertem Berater
– Bewertung aller IP-Rechte und deren Übertragbarkeit
– Aufbau der Dubai-Struktur (Free Zone Company gründen)
– Erste Mitarbeiter in Dubai einstellen
– Banking und operative Infrastruktur etablieren

**Phase 2: Parallelbetrieb (3-6 Monate)**
– Geschäftsentscheidungen schrittweise nach Dubai verlagern
– Deutsche Aktivitäten auf das Minimum reduzieren
– Substance in Dubai kontinuierlich ausbauen
– Transfer Pricing Documentation vorbereiten
– Steuerberatung in beiden Ländern koordinieren

**Phase 3: Vollmigration (ab Monat 12)**
– Persönliche Steuerresidenz nach Dubai verlagern
– IP-Rechte zu Marktwerten übertragen
– Deutsche Betriebsstätte vermeiden
– Economic Substance Requirements vollständig erfüllen
– Ongoing Compliance und Monitoring etablieren

Optimale Rechtsform-Strukturen ohne DBA

Die Wahl der richtigen Rechtsformen auf beiden Seiten ist ohne DBA-Schutz besonders kritisch:

**Für E-Commerce und Amazon FBA:**

Geschäftsmodell Dubai-Struktur Deutsche Struktur Steuerliche Optimierung
Amazon FBA Global FZCO (Free Zone) Fulfillment-Partner IP in Dubai, Lager in EU
D2C E-Commerce FZCO + EU-Holding Logistik-GmbH Brand IP Dubai, Operations EU
B2B Software FZCO Verkaufs-GmbH Development Dubai, Sales Germany

**Für Content Creator und Influencer:**

Influencer mit großer deutscher Audience benötigen besonders durchdachte Strukturen:

  • **Persönliche Marke:** IP-Rechte in Dubai-Holding
  • **Content-Produktion:** Vollständig in Dubai oder international
  • **Deutsche Werbepartner:** Über Dubai-Gesellschaft abwickeln
  • **Merchandise:** Getrennte Gesellschaft für physische Produkte

Transfer Pricing ohne DBA-Vereinfachungen

Verrechnungspreise zwischen deutschen und Dubai-Gesellschaften müssen ohne DBA-Schutz besonders sorgfältig dokumentiert werden:

**Fremdvergleichsgrundsatz konsequent anwenden:**
– Detaillierte Funktions- und Risikoanalyse
– Vergleichbare Transaktionen mit unabhängigen Dritten
– Regelmäßige Aktualisierung der Verrechnungspreise
– Advance Pricing Agreements (APAs) wo möglich

**Praktische Beispiele:**

**Management Fee deutsche GmbH an Dubai FZCO:**

Berechnungsgrundlage: 3-5% des Dubai-Umsatzes
Dokumentation: Detaillierte Leistungsbeschreibung
Vergleich: Cost-Plus-Methode mit 5-10% Aufschlag
Timing: Quartalsweise Abrechnung

**Lizenzgebühren IP-Nutzung Dubai an Deutschland:**

Berechnungsgrundlage: 8-15% des lizenzierten Umsatzes
Methode: Profit Split oder CUP-Methode
Benchmarking: Vergleichbare Lizenzverträge
Dokumentation: Jährliche Transfer Pricing Study

Banking und Cash Management Optimierung

Ohne DBA sind effiziente Cash-Management-Strukturen besonders wichtig:

**Multi-Banking-Ansatz:**
– Hauptbanking in Dubai (Emirates NBD, ADCB, FAB)
– EU-Banking für operative Tätigkeiten (Wise, Revolut Business)
– Deutsche Konten für spezifische Zwecke
– Internationale Clearing-Banken für große Transaktionen

**Währungsmanagement:**
– EUR-AED-Hedging für regelmäßige Transaktionen
– USD als Bridge-Currency für internationale Geschäfte
– Optimales Timing für große Transfers
– Compliance mit deutschen Meldepflichten

Visa und Residency Planning

Die persönliche Residency-Planung ist für die steuerliche Optimierung entscheidend:

**Golden Visa für Investoren:**
– Mindestinvestition 2 Millionen AED in Immobilien
– 10-Jahres-Residency für Investoren und Familie
– Keine physischen Anwesenheitspflichten
– Steuerliche Residenz ab 90 Tagen Aufenthalt

**Entrepreneur Visa für Unternehmer:**
– Gründung einer Free Zone Company
– 2-5 Jahre initial, verlängerbar
– Moderate Anwesenheitspflichten
– Familiennachzug möglich

**Praktischer Jahresplan für Steuerresidenz:**

Q1: 45 Tage Dubai (Geschäftsaufbau)
Q2: 30 Tage Dubai (Compliance, Banking)
Q3: 60 Tage Dubai (Hauptsaison, Networking)
Q4: 45 Tage Dubai (Jahresplanung)
= 180 Tage (ausreichend für Tax Residency)

Compliance und Ongoing Management

Ohne DBA-Schutz müssen Sie höchste Compliance-Standards in beiden Ländern einhalten:

**Dubai-seitige Pflichten:**
– Annual Returns bei Free Zone Authority
– IFRS-Buchhaltung ab 3 Millionen AED Umsatz
– Economic Substance Reports (ESR)
– VAT-Registrierung ab 375.000 AED
– Ultimate Beneficial Owner (UBO) Register

**Deutsche Pflichten für Dubai-Strukturen:**
– Hinzurechnungsbesteuerung prüfen und vermeiden
– Transfer Pricing Documentation aktuell halten
– Meldepflichten für ausländische Beteiligungen
– Steuerliche Anrechnungsverfahren optimieren
– Ongoing Tax Compliance in beiden Ländern

**Empfohlener Beratungsaufbau:**
– Deutscher Steuerberater mit Auslandserfahrung
– Dubai-Berater mit deutscher Expertise
– Koordinierte Mandatsführung
– Quartalsweise Abstimmung
– Jährliche Gesamtstrategie-Reviews

Exit-Strategien und Nachfolgeplanung

Auch bei optimalen Strukturen sollten Sie Exit-Optionen berücksichtigen:

**Rückkehr nach Deutschland:**
– Steuerliche Entflechtung der Dubai-Strukturen
– Vermeidung von Hinzurechnungsbesteuerung bei Rückkehr
– Optimaler Timing für Realisierung von Kapitalgewinnen
– Übergangsregelungen nutzen

**Verkauf der Unternehmensstrukturen:**
– Steueroptimierte Share Deals vs. Asset Deals
– Verwendung der Dubai-Strukturen als Verkaufsvehikel
– Internationale Käuferstrukturen berücksichtigen
– Warranty- und Indemnity-Versicherungen

**Nachfolgeplanung:**
– Family Office Strukturen in Dubai etablieren
– Internationale Erbschaftsteuerplanung
– Trust-Strukturen für Vermögensschutz
– Next Generation Training und Integration

Häufig gestellte Fragen zum fehlenden DBA Deutschland-Dubai

Wann wird ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dubai erwartet?

Konkrete Verhandlungen laufen seit 2019, aber ein Abschluss ist frühestens für 2025-2026 realistisch. Die Einführung der Corporate Tax in den VAE 2023 hat die Gespräche intensiviert, da nun beide Länder direkte Steuern erheben. Deutsche Unternehmer sollten jedoch nicht auf ein DBA warten, sondern mit der aktuellen Rechtslage planen.

Kann ich deutsche Quellensteuern in Dubai anrechnen lassen?

Nein, da die VAE keine Einkommensteuer für Privatpersonen erheben, gibt es auch kein System zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Deutsche Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren sind faktisch verloren, wenn sie nicht durch intelligente Strukturierung vermieden werden.

Greift die Hinzurechnungsbesteuerung bei Dubai Free Zone Companies?

Ja, bei Free Zone Companies mit 0% Corporate Tax greift die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AO fast immer, wenn deutsche Personen mehr als 50% der Anteile halten. Dies kann jedoch durch echte Economic Substance, angemessene Ausschüttungen oder Zwischenholdingstrukturen vermieden werden.

Wie weise ich Economic Substance in Dubai nach?

Economic Substance erfordert: mindestens einen qualifizierten Vollzeitmitarbeiter vor Ort, angemessene Büroräume (nicht nur Briefkasten), echte Geschäftstätigkeit und Entscheidungsfindung in Dubai, sowie ausreichende Operating Expenditure. Die Anforderungen steigen mit dem Umsatz und der Komplexität der Geschäftstätigkeit.

Welche Zwischenholdingstrukturen sind ohne DBA sinnvoll?

Niederlande und Luxemburg bieten sich als Zwischenholdingländer an, da beide umfassende DBAs mit Deutschland und den VAE haben. Schweizer Strukturen sind für komplexe Portfolios interessant. Die Wahl hängt von der Geschäftstätigkeit, den Einkunftsarten und den individuellen Anforderungen ab.

Wie lange muss ich in Dubai bleiben für die Steuerresidenz?

Für die VAE-Steuerresidenz sind mindestens 90 Tage physische Anwesenheit erforderlich, plus weitere qualitative Kriterien wie Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt. Für die deutsche Abmeldung müssen Sie die deutschen Residency-Ties vollständig kappen. Eine saubere Planung über 180+ Tage jährlich ist empfehlenswert.

Was passiert mit meinen deutschen Immobilien bei Dubai-Residenz?

Deutsche Immobilien bleiben in Deutschland steuerpflichtig (Belegenheitsprinzip). Sie unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Nach 10 Jahren sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Eine Strukturierung über Holdinggesellschaften kann die Belastung optimieren.

Sind Kryptowährungsgewinne in Dubai steuerfrei?

Für Privatpersonen ja, Krypto-Gewinne sind in den VAE nicht steuerpflichtig. Unternehmen zahlen Corporate Tax auf Trading-Gewinne. Deutsche Steuerresidenten müssen jedoch alle Krypto-Aktivitäten in Deutschland versteuern. Bei Dubai-Residenz sind private Verkäufe nach einem Jahr steuerfrei.

Kann ich meine deutsche GmbH-Anteile steuerfrei nach Dubai übertragen?

Eine Übertragung zu Buchwerten ist nach deutschen Steuergesetzen möglich, löst aber komplexe Folgefragen aus: Hinzurechnungsbesteuerung, Substance Requirements, Transfer Pricing. Eine professionelle Steuerberatung ist unbedingt erforderlich, da Fehler zu erheblichen Nachzahlungen führen können.

Welche laufenden Kosten entstehen für Dubai-Strukturen ohne DBA?

Zusätzlich zu den normalen Dubai-Kosten (Free Zone License, Visa, Banking) entstehen ohne DBA höhere Beratungskosten: deutsche und Dubai-Steuerberatung, Transfer Pricing Documentation, Economic Substance Reports, koordinierte Mandatsführung. Rechnen Sie mit 15.000-30.000 EUR jährlich für professionelle Strukturen.

Ist eine Rückkehr nach Deutschland steuerlich problematisch?

Eine Rückkehr ist möglich, erfordert aber sorgfältige Planung: Entflechtung der Dubai-Strukturen, Vermeidung von Hinzurechnungsbesteuerung bei Rückkehr, optimales Timing für Kapitalgewinnrealisierung. Die 10-Jahres-Frist nach Wegzug sollte beachtet werden, da sonst erweiterte beschränkte Steuerpflicht droht.

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